§ 166.
Hinsichtlich der int Interesse des Verkehrs liegenden Einrichtung von regelmäßigen
A n t o m o b i l l i n i e n wird unter Anerkennung der Notwendigkeit und zwar in erster Linie für das
Rottumtal, von Schwendi nach Illertissen und mitten durch den Bezirk
beschlossen:
den Bezirksrat zu den vorbereitenden Maßnahmen und Entschließungen zu ermächtigen.
§ 167.
Dem Bezirksrat wird
Vollmacht erteilt,
nach Durchführung des Eber- und Ziegenbockhaltungsgesetzes darüber Beschluß zu fasseu, ob bezw. daß
eine Haftpflichtversicherung für die Eber- und Ziegenbockhaltung eingegangen werden soll.
§ 168.
Dem Antrag des Bezirksrats, die von den Gemeinden an die Staatskasse jährlich zu eutrich-
teuden 20 4 für jedes der Aufsicht des staatlichen Schularztes unterstehende Kind und 60 4 für
jede vom staatlichen Jmpfarzt vorgenommene, als gelungen zu erachtende Impfung, auf ^die Amts-
körperschaft in derselben Weise, wie bei den Jmpfkosten, zu übernehmen wird
z u g e st i m m t.
§ 169.
Die Bezirksratsbeschlüsse betr. S to tt er erkurs e u. Realschule Dietenheim werden
zur Kenntnis
der Amtsversammlung gebracht und Einwendungen nicht erhoben.
Zur Beurkundung:
Vorsitzender:
Dberamtmann Ehemann.
Schriftführer:
Hauptkassier Bul a cher.
Die anwesenden Mitglieder des Bezirksrats:
Gutsbesitzer Herzog,
Hammerschmied Weishaupt.
Stadtschultheiß Schick.
Schultheiß S t e i n l e.
Schultheiß Betz.
Vorstehende Protokollabschrift beglaubigt
Schriftführer:
B u l a ch e r.