einer sachlichen Prüfung unterzogen und werden nun chieft
Rechnungen nach Art. 77 Abs. 4 d. B.-O. den Beschlüssen
des Bez.-Nats entsprechend der Amtsversammlnng mit dem
Antrag auf Anerkennung derselben und Entlastung der Rech
ner übergeben.
Von der Amtsversannnlung wird
beschlossen:.
die Rechnungen anznerkennen und die Rechner zn entlasten.
§ 34.
Unter näherer Auseinandersetzung der Ausführung des
Bauwesens im Bezirkskrankenhaus wird von dem Vorsitzenden
bezw. Oberamtspfleger über den nunmehrigen Abschluß
der Baukostenrechnung Mitteilung gemacht, wovon
die Amtsversammlnng
Kenntnis
nimmt.
§ 35.
Durch Beschluß der Amtsversammlung vom 13. Juni
1908 (§ 7) ist wie in den Vorjahren den Quartier
gebern bei militärischen Einquartierungen
eine Zulage von 20 ^ pro Mann und Tag ohne
Unterschied des Ranges einschließlich der Offiziere und ohne
Unterschied der Einquartierung mit oder ohne Verpflegung
gewährt ivorden.
Der Bezirksrat hat durch Beschluß vom 10. d. Mts.
(§ 134)
beantragt:
diese Zulage auch für das Rechnungsjahr 1909 zn gewähren.
Beschluß:
diesem Antrag zuzustimmen nnd entsprechenden Betrag in den Voranschlag einznsetzen.
§ 3 6.
Durch Beschluß der Amtsversammlung vom 13. Juni
1908 (§ 4), wurde die Gewährung von Sch u ßgeldern
für Erlegung schädlicher Vögel in einem durch
Beschluß der Amtsversammlnng vom 12. Mai 1906 (§ 74)
festgesetzten Umfange für das Jahr 1908 verwilligt.