Neu in
§ 153.
Dem Beschluß des Bezirksrats, uach welchem die dem Distriktstierarzt
Altheim vom K. Oberamt auf 1. April d. I. erteilte Dienstentlassung gutgeheißen und beschlossen
wurde, diese Stelle vorerst und bis aus Weiteres nicht wieder zu besetzen, wird
zugestim mt.
§ 154.
Mit Rücksicht darauf, daß bei der Württembergischen Sparkasse
kassen der Zinsfuß schon erhöht ist und, um die Sparer nicht auf diese
beschlossen:
1 .) den Zinsfuß für Einlagen bei der Oberamtssparkasse von/ 1. Januar 1914 a b von
374 7° auf 4 7» zu erhöhen, /
2 .) den Zinsfuß für Darlehen der Amtskorporation an Gemeinden und öffentliche Körper
schäften, Darlehenskassen und Genossenschaften auf Vl 7», an Private auf 4'/- 7°, für
bereits verwilligte Darlehen je vom nächsten Zinstermin ab, mit einigen aus speziellen
Verhältnissen sich ergebenden Ausnahmen, zu erhöhen.
§ 155./
Das K. Ministerium des Innern, Abteilung für Straßen- und Wasserbau hat in einem Aus
schreiben eine Straßenwalze zum Pferdezug mit 6040 kg unbelastetem uud 7000 kg wasser-
belastetem Gewicht zum Kauf angeboten. De/ Ankauf zuin Preis von 250 Ä wird
gu t g e h e i ß e n,
und foll die Walze auch den Gemeinden Zur Benützung überlassen werden.
/ § 156.
Dem Beschluß des Bezirksrats, wornach ein besonderes Mitglied für die Beschau der
Eber- und Ziegenböcke zunächst nicht aufgestellt werden soll, wird
zugestimmt.
§ 157.
Der Antrag des Bezirksrats:
1 .) den Gemeinden, die Fußgängerwege seitlich der Viziualstraßen anlegen, die Kosten für
die Wasserablaufröhren fernerhin zu ersetzen, wobei davon auszugehen ist,
daß sie sich hinsichtlich des Platzes bezw. der Menge der zu legenden Röhren von:
Oberamtsstraßenmeister beraten lassen,
2 .) schon erfolgte diesbezügl. Auslagen an Gemeinden des Bezirks auf Antrag gleichfalls zu
ersetzeu, wird
gen ehm i g t.