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§ 158.
Die von der Amtskörperschaft bei militärischen Einquartierungen seit Jahren
gewährte Zulage von 20 ^ pro Mann und Tag ohne Unterschied des Ranges und der Art
der Einquartierung wird auch für das Rechnungsjahr 1913 gewährt.
Die Schußgelder für Erlegung schädlicher Vögel sollen in dem seitherigen
llmfange und Betrage auch für das Rechnungsjahr 1913 bezahlt werden.
Dem Beschluß des Bezirksrats, nach welchem die Mitglieder der Ausleihekommission
der Ob e r a m ts s p ark as s e — ausschließlich des Oberamtssparkassiers — als Belohnung
vom Kalenderjahr 1911 ab, die in der Bezirkssatzung bestimmten Pauschbeträge der Vezirksratsmit-
glieder erhalten sollen, wird /
1 .) Die Rechnungen der O b e r a m t s p f l e g e, B ezir k s k r a n k e n h a u s v e r w a ltung ,
B e zirkskrankenpflegech'ersicherung und Ob er a intssp a rk a sse 1911
2 .) die Sicherheitsleistungen der beiden abgegangenen Rechner Oberamtssparkassier Lerch
und Gegenrechner der Overamtssparkasse und Hauptkassier der Bezirkskrankenpflegever
sicherung Kohler frefzugeben, nachdem an dieselben keine Ansprüche mehr aus ihren
genannten Dienstverhältnissen zu machen sind,
3 .) K. Kreisregierung um Ausfolge der hinterlegten Urkunden zu bitten.
Der Erlaß des M Steuerkollegiums, Abteilung für direkte Steuern vom 20. Januar 1913
Nr. 692 betreffend Weikerbezahlung von jährlich 300 A für Fortführung der Gemeindeergänzungs
karten vom 1. April / I. ab bis auf Weiteres wird zur
der Amtsversammlung gebracht.
Der Voranschlag für den Haushalt der A mtskörpersch a ft für 19 13 wird
vorgetragen, nach den einzelnen Positionen geprüft und