§ 166.
Hinsichtlich der im Interesse des Verkehrs liegenden Einrichtung von regelmäßigen
Automobillinien wird unter Anerkennung der Notwendigkeit und zwar in erster Linie für das
Rottumtal, von Schwendi nach Illertissen und mitten durch den Bezirk
beschlossen:
den Bezirksrat zu den vorbereitenden Maßnahmen und Entschließungen zu ermächtigen.
/
§ 167.
Den: Bezirksrat wird
Vollmacht erteilt^
nach Durchführung des Eber- und Ziegenbockhaltungsgesetzes darüber Beschluß zu fassen, ob bezw. daß
eine Haftpflichtversicherung für die Eber- und Ziegenbockhaltung eingegangen werden foll.
§168.
Dem Antrag des Bezirksrats, die von den Gemeinden an die Staatskasse jährlich zu entrich
tenden 20 4 für jedes der Aufsicht des staatlichen Schularztes unterstehende Kind und 60 4 für
jede vom staatlichen Impfarzt vorgenommene, als gelungen zu erachtende Impfung, auf die Amts-
körperschaft in derselben Weise, wie bei den Jmpfkosten, zu übernehmen wird
z u g e st i m m t.
§ 169.
Die Bezirksratsbeschlüsse betr. S to tt er e r kurs e u. R ea ls ch u l e D ie t e n heim werden
zur Kenntnis
der Amtsversammlung gebracht und Einwendungen nicht erhoben.
Zur Beurkundung:
Vorsitzender:
Oberamtmann Ehemann.
Schriftführer:
Hauptkassier Bulach er.
Die anwesenden Mitglieder des Bezirksrats:
Gutsbesitzer Herzog.
Hammerschmied Weishaupt.
Stadtschultheiß Schick.
Schultheiß Steinle.
Schultheiß Betz.
Vorstehende Protokollabschrift beglaubigt
Schriftführer:
B u l a ch e r.