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Vogelschutzgelder. § 175.
Tie Schußgelder für Erlegung schädlicher Vögel
werden gemäß Antrag des Bezirksrats vom 14. März
1914 § 27, in dem seitherigen Umfange und Betrage
anch für das Rechnungsjahr 1914
verwilligt.
Einquartierungszulage
§ 176.
seitens der -lmtskörperschaft.
Die bei militärischen Einquartierungen seit Jahren
gewährte Zulage von 20 ^ für Mann und Tag, ohne
Unterschied des Ranges und der Art der Einquartierung
wird gemäß Antrag des Bezirksrats vom 14. März
ds. Is. 8 28 auch für das Jahr 1914
gewährt.
Stotterkurs.
§ 177.
Gemäß Antrag des Bezirksrats vom 14, März
1914 § 31 soll ein im letzten Rechnungsjahr mit gutem
Erfolg abgehaltener Stottererkurs in derfelben Weife
auch im Rechnungsjahr 1914 wiederholt werden.
Tesinsektionskosten.
§ 178.
Die Kosten der polizeilich angeordneten Desinfektio
nen hat die Amtsversammlung am 7. Januar 1913 bis
31. März 1914 auf die Amtskörperschaftskasse über-
uommeu.
Der Bezirksrat hat am 12. Februar ds. Is. (8 3)
beschlossen, zu beantragen, die bisher getroffene Ein
richtung im Rahmen des seither Beschlossenen anch künftig
zu belassen und den durch dieselbe bedingten Aufwand
anf die Amtskörperfchaft zu übernehmen.
Dem Antrag wird
zug estimmt.