Mit Rücksicht auf ein von Dr. Gröschel am 27. ds.
Mts. dem Oberamt übergebenes nenes Gesuch, das zur
Verlesung kommt und gegen welches anch der Kranken
hausverwalter nichts mehr einzuwenden hat, wird von
der Amtsversammlung
beschlossen
1 .) dein Dr. Gröschel zunächst versuchsweise bis 1. Juli 1915 und ohne besondere Belohnung
seitens der Bez.-Krankenhausverwaltung zu gestatten, das; seine Patienten, die der
Krankenkasse angehören, auf ihren Wunsch für den Fall der Aufnahme auch im
Bezirkskrankenhaus uoch in seiner Behandlung verbleiben dürfen;
2 .) das; im übrigen für sein Verhalten die Dienstvorschriften für die Bezirkskrankenhaus-
ärzte Anwendung finden.
Erhöhung der Gehälter der
Krankenhausärzte.
g 183.
Die Allgemeine Ortskrankenkasse Laupheim über
weist der Amtskörperschaft bezw. der Krankenhausver
waltung alljährlich 3000 M, nm dadurch die nötige Er
höhung der Gehälter der Bezirkskrankenhausärzte zu er
möglichen, da bei Erhöhung der Gehälter auch eine
solche der Verpflegungssätze für Mitglieder der Kranken
kasse hätte eintreten müssen.
Gleichzeitig bitten die Krankenhausärzte um Er
höhung ihrer Bezüge.
Der Bezirksrat hat am 12. Februar ds. Is. —§ 1 —
beschlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen:
1.) den Belohnungszuschuß von 3000 ^6. unter Frei
haltung der Verwendung dieser Summe zwischen den
von der Amtsversammlung angestellten Krankenhans-
ärzten dafür anzunehmen, daß zunächst eine Er
höhung der Verpflegungssätze für die Mitglieder der
Krankenkasse im Bezirkskrankenhaus nicht eingeführt
wird.
2.) dieser Zuschuß, der mit Wirkung vom 1. Januar
1914 ab in die Kasse der Bezirkskrankeuhausver-
waltung zu fließen hat, zur gleichmäßigen Erhöhung