Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

zur Bez.-Ord. diese Wertpapiere nach Aufhebung der 
Umschreibung auf den Namen ebenfalls bei der Reichs 
bank zum Zweck der Erhebung von Lombarddarlehen 
in Fällen eines außerordentlichen Geldbedarfs zu 
deponieren. 
3. Zur Verfügung über die von der Oberamtssparkasse 
zwecks Erhebung vom Lombarddarlehen bei der 
Reichsbank zu hinterlegenden, bezw. späterhin hinter 
legten Papiere, insbesondere zur Unterzeichnung der 
Niederlegungsanträge, der Quittungen über den 
Empfang der Darlehen, bezw. über den Rückempfang 
der Wertpapiere als Kommission aufzustellen: 
a) den Vorsitzenden der Verwaltungskommission, 
b) Oberamtspfleger Lerch, Vorsitzender der Ausleihe 
kommission, 
c) Stadtschultheiß Schick, Mitglied der Ausleihe 
kommission, 
d) den Oberamtssparkassier. 
4. Bei der Reichsbank deren Bestimmungen gemäß 
zunächst ein Lombarddarlehen von 500 A aufzu 
nehmen, um sodann bei derselben im Bedürfnisfall 
die erforderlichen Lombarddarlehen jederzeit aufneh 
men zu können. 
5. Den Bestand der Wertpapiere allmählich auf den in 
§ 25 der Satzung der Oberamtssparkasse festgesetzten 
Mindestbetrag zu bringen. 
Ziffer 2—5 des Beschlusses 
zuzustimmen. 
Satzungsänderungen der Oderanttssparkaye. 
§ 186. 
Am 12. Februar 1914 bezw. 14. März ds. Jrs. 
Hat der Bezirksrat zusammen mit der Verwaltungs 
kommission der Oberamtssparkasse folgende Aenderungen 
der Satzung der Sparkasse beschlossen: 
1. a) zu § 3, Ziffer 3 und 4 :
	        
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