Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Der Höchstbetrag der Einlage eines und dessel 
ben Einlegers soll 10 000 A nicht übersteigen und 
sür die öffentlichen Körperschaften und Stiftungen, 
die reichs- und landesgesetzl. Krankenkassen, sowie 
die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im 
Oberamtsbezirk soll der Satz auf 20 000 A erhöht 
werden. 
b) § 5 Ziff. 1 soll folgenden Absatz 2 erhalten: 
In dringenden Fällen ist zur Aenderung des 
Zinsfußes der Bezirksrat befugt, jedoch verpflichtet, 
die Zustimmung der Amtsversammlung bei ihrem 
nächsten Zusammentritt einzuholen. Wird die Zu- 
stimmung versagt, so tritt die Aenderung mit dem 
ersten Tage des anf die Beschlußfassung der Amts- 
Versammlung folgenden Monats außer Kraft. 
c) zu 8 25, Ziff. 1 : 
Als Mindestbetrag wird 10 % bestimmt; der 
hiedurch vorgeschriebene Betrag soll durch allmäh 
liche Anschaffung von Wertpapieren oder Begrün 
dung von Schuldbuchforderungen erreicht werden. 
2. zu diesen Aenderung en die Genehmigung des Kgl. 
Ministeriums des Innern zu erbitten. 
Beschluß: 
Zustimmung. 
mit der Oberamtssparkaffe. § 187. 
Hinsichtlich des Beitritts der Oberamtssparkasse zn 
einem seitens der Oberamtssparkassen des Landes und 
der Württb. Sparkasse zu gründenden Giroverband hat 
der Bezirksrat am 12. Februar 1914 beschlossen, daß 
ein Bedürfnis 311111 Beitritt nach den im diesseitigen 
Bezirk in Betracht kommenden Verhältnissen zunächst 
nicht vorliege und er es für zweckmäßig erachte, in der 
ganzen Angelegenheit noch eine abwartende Stellung 
einzunehmen. 
Beschluß: 
Zusti in 111 ung .
	        
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