entstehende Aufwand von der Amtskörperschaft ganz
getragen wird;
2. daß der insgesamt zu 19 921 ^ berechnete Aufwand
zunächst ganz auf die Amtskörperschaft übernommen, eine
Schuld bis zur Höhe von — 20 000 ^/L. aufgenommen
und die Regelung der Tilgung bis zur Verabschiedung
des Weggesetzes ausgesetzt wird,
3. daß die Ueberwälzung des auf jede beteiligte Ge
meinde entfallenden Anteils an dem Aufwand für
die' Lieferung und Beifuhr des Straßenmaterials erst
dann stattfinden soll, wenn das in Aussicht stehende
neue Weggesetz, das für diese Angelegenheit von
prinzipieller Bedeutung sein wird, zu Verabschiedung
gelangt ist;
4. daß die weiter nötige Entschließung über die Durch
führung dieser Straßenverbesserung dem Bezirksrat
übertragen wird;
sowie hinsichtlich der Kosten des
Probeverkehrs:
(§ 17)
bei der Amtsversammmlung die Uebernahme ge
nannten Defizits auf die Amtskörperschaftskasse zu
beantragen.
Die Amtsversammlung
beschließt:
nach eingehender Erörterung einstimmig zu jeder einzelnen
Ziffer des Beschlusses des Bezirksrats — und nachdem
der Antrag des Gemeinderats Ganser auf geheime Ab
stimmung in dieser Sache einstimmig abgelehnt wurde:
1. den sämtlichen Anträgen des Bezirksrats vom 17. Dezember 1913 und 14. März 1914
unverändert zuzustimmen,
2. dem vorgetragenen Wunsche der Aufstellung einer besonderen - - - mit dem Bezirksrat
zusammenarbeitenden — Kommission Rechnung zu tragen.