Kleemeisterei Dietenheim. §195.
Bei der im Mai 1912 im Oberamtsbezirk Laup
heim vorgenommenen Medizinalvisitation wurde ange
ordnet, daß die Kleemeisterei Dietenheim wegen zu hohen
Grundwasserstaudes zu verlegen sei; Verhandlungen Über-
Gewinnung eines anderen Platzes führten zu keinem
Ergebnis und wurde schließlich eine Lösung darin ge
sunden zwei wasserdichte Gruben mit vollständig ab
schließender Bedeckung herzustellen.
Von Wasserbautechniker, Bauwerkmeister Küchle
ist Entwurf und Kosteuvoranschlag vorgelegt, nach dem
die Ausführung auf rund 475 A zu stehen käme.
Der Oberamtsarzt hat diese Gruben für genügend
erachtet.
Gemäß Antrag des Vorsitzenden wurde vom Be
zirksrat am 25. März ds. Is. — § 34 — beschlossen,
bei der Amtsversammlung zu beantragen:
1. die Ausführung der Gruben nach dem Projekt des
Bauwerkmeisters Küchle zu genehmigen;
2. den Kostenaufwand mit 475 ä— auf die Amts
körperschaft zu übernehmen durch Einstellung in den
Rechnersvoranschlag;
3. die gewerbepolizeiliche Genehmigung zur Abänderung
der Kleemeisterei-Anlage zu erbitten und zwar unter
Abstandnahme von einer vorhergehenden öffentlichen
Bekanntmachung;
4. die Vergebung der Arbeiten einer vom Bezirksrat
aufzustellenden Kommission zu überlassen.
Die Amtsversammlung
beschließt
dem Antrag entsprechend.
§ 196.
Paragraph 453 der Reichsvers.-Ord. bestimmt, daß
mit Wirkung vom 1. Januar 1914 ab die Anteile der
„ der unständig Beschäftigten.