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der Verhandlung auf seinen als Gemeinderatsmitglied
bereits im Gemeindedienst auf Festhaltung der Verfassung
und auf Wahrung der dadurch begründeten Rechte der
Gemeinden und Körperschaften geleisteten Diensteid hin
gewiesen.
Wahlen:
§ 200.
Auf Grund ausdrücklichen einstimmigen Beschlusses
der Amtsversammlung werden folgende Wahlen im
Wege des Zurufs angenommen:
a . der 7 Vertrauensmänner in den Ausschuß für die Wahl der Schöffen
und Geschworenen.
Gewählt werden für das Kalenderjahr 1916:
1. Oberamtspfleger Lerch
2. Stadtschultheiß Schick
3. Verwaltungsaktuar Link
4. Verwaltungsaktuar Schrode
5. Verwaltungsaktuar Nothhelfer
6. Schultheiß Klarer
7. Schultheiß Büchsenmann
in Laupheim,
in Dietenheim,
„ Wiblingen,
„ Weinstetten,
„ Orsenhausen.
b. der bürgerlichen Mitglieder der verstärkten Ersatzkommiffion und deren
Stellvertreter für die Kalenderjahre 1916, 1917 und 1918:
1.
Oberamtspfleger Lerch in Laupheim,
2.
Stadtschultheiß Schick „ „
3.
Verwaltungsaktuar Schrode „ Dietenheim,
4.
Schultheiß Steinte „ Dellmensingen
Stellvertreter:
1.
Schultheiß Zier in Schwendi,
2.
„ Stähle „ Oberkirchberg,
3.
„ Stolz „ Gögglingen,
4.
„ Baur „ Achstetten.