Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

§ 207. 
Fortbezahlung des Gehalts an die ständig 
angestellten Beamten nnd Unterbcamten Hinsichtlich der Fürsorge für die Beamten und 
im ^alle ihrer Erkrankung. Unterbeamten der Gemeinden und sonstigen unter der 
Aufsicht des K. Ministeriums des Innern stehenden öffentlichen 
Körperschaften im Falle der Erkrankung hat der Bezirksrat 
zufolge eines Erlasses des K. Ministeriums des Innern 
vom 31. Juli 1914 Nr. 1 4266 — Ministerial-Amtsblatt 
Nr. 19 pro 1914 S. 409 ff. — vorbehältlich der Zu 
stimmung der Amtsversammlung beschlossen : 
zunächst allen ständig angestellten Beamten und 
Unterbeamten der Amtskörperschaft für den Fall ihrer 
Erkrankung vertragsmäßig einen Anspruch auf Gehalt, 
Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge im anderhalbfachen 
Betrag des Krankengelds auf die Dauer der Negel- 
leistungen der Krankenkasse einzuräumen. 
Für die Amtskörperschaft kommen z. Zeit in Betracht: 
sämtliche Straßenwärter, der Diener der Oberamts 
pflege und Oberamtssparkasse, sowie der Hausmeister an 
der hiesigen Wanderarbeitsstätte. 
Die Amtsversammlung 
erklärt 
ihre Zustimmung zu dem bezirksrätlichen Beschluß. 
8 208. 
Zum Zweck der Befriedigung des Kreditbedürfnisses 
in Handel und Gewerbe wurde eine 
Württb Kriegs-Kreditbank 
in Form einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft errichtet, 
welche einem der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe und 
Handel augegliederten — wirtfchaftlichen Kriegsausschuß 
unterstellt ist. 
Bei Gründung der Kriegskreditbauk war in erster 
Linie die Beteiligung der Amtskörperschaften in Aussicht 
genommen und zwar derart, daß die Amtskörperschaften 
der kleineren und weniger leistungsfähigen Bezirke mit 
Beteiligung der Amtskörperschaft 
bei der Kriegs-Kredit-Bank.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.