einem Aktienkapital von etwa 10 000 A, die größeren
Amtskörperschaften eventl. mit einen: etwas höheren
Aktienkapital sich beteiligen, wovon der vierte Teil, also
2 500 A, sofort bar einzubezahlen wäre.
Mit Rücksicht darauf, daß auch tin diesseitigen Ober-
amtsbezirk beteiligte Kreise in Betracht kommen, welche
von dem neu gegründeten Bankinstitut Gebrauch machen
werden, hat der Bezirksrat mit 7. September 1914 —
8 84 — vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung
durch die Amtsversammlung beschlossen:
sich an dem Unternehmen durch Zeichnung einer
Aktie im Betrag von 10000 ^ zu beteiligen und den
sogleich fälligen Betrag mit Vi - 2 500 A den verfügbaren
Mitteln der Oberamtsfparkasse 311 entnehmen.
Beschluß:
Zustimmung.
einer Entschädigung an den
§ 209.
Verleger des „Laupheimer Amtsblattes". Mit Rücksicht auf die seit Kriegsausbruch außer ¬
ordentlich gesteigerte Inanspruchnahme der Bezirksamts
blätter dürch amtliche Bekanntmachungen und die gegen
wärtige mißliche Lage des Zeitungsgewerbes hat der
Bezirksrat einer Anregung des Kgl. Ministeriums des
Innern entsprechend unter'm 23. Februar ds. Jrs. —
§ 119 — beschlossen, bei der Amtsversammlung zu be
antragen: dem Verleger des Laupheimer Amtsblattes für
die Dauer der Kriegszeit eine außerordentliche Entschädigung
von — 180 A jährlich oder 15 ^ monatlich zu verwilligen.
B es ch l u ß:
Zustimmung.
Amtskörperschaftszulage zu den Kosten der
Einquartierung anläßlich der Mobilmachung.
§ 210.
Wegen Gewährung des amtskörperschaftlicheu Zu ¬
schusses an die mit militärischen Einquartierungen belegten
Gemeinden anläßlich der Mobilmachung wurde, vom
Bezirksrat am 29. Oktober 1914 § 93 beschlossen: