Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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1. ben in Betracht kommenden Gemeinden auf Ansuchen 
die gleiche Zulage — wie bei Einquartierungen in 
Friedenszeiten — b. i. 20 4 pro Mann und Tag 
ohne Unterschied des Rangs einschließlich der Einqnar- 
lierungen mit oder ohne Verpflegung zu gewähren; 
2 • den Oberamtspfleger zur Beschaffung der erforderlichen 
Geldmittel im Wege der Ausnahme einer schwebenden 
Schuld zu ermächtigen; 
3. Zustimmung der Amtsversammlung hiezu einzuholen; 
-l. nach Verabschiedung eines Spezialgesetzes im Sinne 
des § 35 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 
13. Juni 1873 — Reichsgesetz-Blatt S. 137 — um 
Gewährung eines Beitrags zu dem der Amtskörper 
schaft entstehenden außergewöhnlich hohen Aufwand 
nachzuinchen und die etwa verwilligte Summe zur 
außerordentlichen Schuldentilgung zu verwenden. 
Entsprechend dem Antrag des Vorsitzenden wird 
von der Amtsversammlung unter 
Z u st im m u n g 
zn dem bezirksrätlichen Beschluß vom 29. Oktober 1914 
weiterhin 
beschlossen: 
Kgl- Kreisregierung Ulm um Genehmigung zur Aufnahme einer Schuld zwecks 
Bestreitung der angefallenen Einquartiernngskosten mit rund 10 000 bis 
zu dieser Höhe zu bitten und die Aufstellung des Tilgungsplans hierüber bis 
nach Beendigung des Krieges anszusetzen. 
§ 211, 
Kriegsfamilienunterstützungen. ■ Zur Beschaffung der Mittel für die anläßlich des 
Kriegs zu leistenden 
Familiemmterstützttttgeu, 
die für den diesseitigen Bezirk bis jetzt — 264 066 X — 
betragen, hat der Bezirksrat unterm -^Ptember 
29. Oktober 
■ beschlossen: 
1. in Ermanglung anderer verfügbarer Mittel bei der 
Oberamtspflege zunächst den Erlös für die an die
	        
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