Heeresverwaltung veräußerten 2 Personenkraftwagen
der Amtskörperschaft zu verwenden, erforderlichenfalls
auch die Mittel, die zur Bestreitung der Kosten der
Herstellung der Straßen für den Kraftwagenverkehr
aufgenommen werden dürfen (Reg. Erlasse vom
3.
9.
3446
Ium 1914 Nr. 3531) in Anspruch zu nehmen und
2. den Oberamtspfleger zu ermächtigen, schließlich nach
Bedarf Mittel in Form einer schwebenden Schuld bei
der Oberamtssparkasse aufzunehmen.
Hiezu wird von feiten der Amtsversammlung
beschlossen:
bei der Kgl. Kreisregieruug Nlm um die Genehmigung zur Beschaffung der
jeweils erforderlichen Mittel im Wege der Schuldaufnahme zwecks Bestreitung
des gejammten seitherigen und künftig anfallenden Aufwands an Kriegsfamilien-
unterstützungen, dessen Rückerstattung vom Reich in Aussicht zu nehmen ist, und
worauf die Schuldentilgung erfolgen wird, nachzusuchen.
8 212.
Am 20. April / 22. Juni 1914 hat der Bezirksrat
beschlossen:
1 ■ die Unterhaltungslast hinsichtlich einer Strecke der
Körperschaftsstraße zwischen Schwendi und Schönebürg;
2. desgleichen bezüglich des in unmittelbarer Nähe der
Markungsgrenze vorhandenen Durchlasses und
3. desgleichen bezüglich des weiteren Durchlasses am
sogenannten „Klingelbrunnen" bei der Kiesgrube von
König gegen Bezahlung einer Abfindungssumme von
insgesamt 550 A vorbehältlich der Zustimmung der
Amtsversammlung — und unter den in den Bezirks
ratsbeschlüssen erwähnten Voraussetzungen auf die
Amtskörperschaft zu übernehmen.
Bei der an diesen Gegenstand sich knüpfenden
Erörterung kommt aus der Mitte der Amtsversammlung
zum Ausdruck, daß der Rechtszuftaud in Bezug auf die
Frage, ob die Abfindungssumme die Amtskörperschaft