Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Heeresverwaltung veräußerten 2 Personenkraftwagen 
der Amtskörperschaft zu verwenden, erforderlichenfalls 
auch die Mittel, die zur Bestreitung der Kosten der 
Herstellung der Straßen für den Kraftwagenverkehr 
aufgenommen werden dürfen (Reg. Erlasse vom 
3. 
9. 
3446 
Ium 1914 Nr. 3531) in Anspruch zu nehmen und 
2. den Oberamtspfleger zu ermächtigen, schließlich nach 
Bedarf Mittel in Form einer schwebenden Schuld bei 
der Oberamtssparkasse aufzunehmen. 
Hiezu wird von feiten der Amtsversammlung 
beschlossen: 
bei der Kgl. Kreisregieruug Nlm um die Genehmigung zur Beschaffung der 
jeweils erforderlichen Mittel im Wege der Schuldaufnahme zwecks Bestreitung 
des gejammten seitherigen und künftig anfallenden Aufwands an Kriegsfamilien- 
unterstützungen, dessen Rückerstattung vom Reich in Aussicht zu nehmen ist, und 
worauf die Schuldentilgung erfolgen wird, nachzusuchen. 
8 212. 
Am 20. April / 22. Juni 1914 hat der Bezirksrat 
beschlossen: 
1 ■ die Unterhaltungslast hinsichtlich einer Strecke der 
Körperschaftsstraße zwischen Schwendi und Schönebürg; 
2. desgleichen bezüglich des in unmittelbarer Nähe der 
Markungsgrenze vorhandenen Durchlasses und 
3. desgleichen bezüglich des weiteren Durchlasses am 
sogenannten „Klingelbrunnen" bei der Kiesgrube von 
König gegen Bezahlung einer Abfindungssumme von 
insgesamt 550 A vorbehältlich der Zustimmung der 
Amtsversammlung — und unter den in den Bezirks 
ratsbeschlüssen erwähnten Voraussetzungen auf die 
Amtskörperschaft zu übernehmen. 
Bei der an diesen Gegenstand sich knüpfenden 
Erörterung kommt aus der Mitte der Amtsversammlung 
zum Ausdruck, daß der Rechtszuftaud in Bezug auf die 
Frage, ob die Abfindungssumme die Amtskörperschaft
	        
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