Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

oder die Gemeinde Schönebürg zu beanspruchen habe, 
noch ungeklärt erscheine und daß es sich empfehle, diese 
Angelegenheit auch mit Rücksicht auf die durch deu Krieg 
veränderten Verhältnisse und unter Umständen bis zur 
Wiederaufnahme des Autobetriebs durch die Amtskörper- 
schaft zurückzustellen. 
Die Amtsversammlung 
erklärt 
sich damit einverstanden. 
§ 213. 
Hochwasserschutzdämme an der Iller. 3n Sachen des Ausbaus der linksseitigen Hochwasser ¬ 
schutz - Dämme an der Iller zwischen Kellmünz und 
dem Ayerwehr in den Markungen Kirchberg a. d. Iller, 
Sinningen, Oberbalzheim, Unterbalzheim, Dietenheim, 
Brandenburg, Gemeinde Regglisweiler, Wangen und 
Illerrieden faßte der Bezirksrat unterm 8. Jnni 1914 
ff. Beschluß: 
bei der Amtsversammlung zu beantragen: 
für den Fall der Ausführung des Unternehmens 
nach Maßgabe der von der K. Ministerialabteilung 
für den Straßen- und Wasserbau genehmigten Pläne 
und des Kostenvoranschlags an dem Gesamtaufwand 
der Gemeinden bezw. des Verbands nach Abzug des 
Staatsbeitrags und einschließlich der Kosten der Ban 
aufsicht verbleibenden Restaufwands 15 °/ 0 auf die 
Amtskörperschaft Laupheim und für den Fall der 
Gründung eines Gemeindeverbands in der Weise zu 
übernehmen, daß die Amtspflege für die Dauer der 
Schuldentilgung alljährlich 15° o an der Annuität leistet. 
Vom Vorsitzenden wird hiezu bemerkt, daß vorerst 
nur die Teilstrecke Wangen-Jllerriedeu zur Ausführung 
gelange. Die Kosten der Dammanlage und der mit ihr 
zusammenhängenden Aendernngen am Wangener Vach, 
am Mühlbach und sonstigen kleinen Wasserläufen seien 
nunmehr veranschlagt für die Gemeinde
	        
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