oder die Gemeinde Schönebürg zu beanspruchen habe,
noch ungeklärt erscheine und daß es sich empfehle, diese
Angelegenheit auch mit Rücksicht auf die durch deu Krieg
veränderten Verhältnisse und unter Umständen bis zur
Wiederaufnahme des Autobetriebs durch die Amtskörper-
schaft zurückzustellen.
Die Amtsversammlung
erklärt
sich damit einverstanden.
§ 213.
Hochwasserschutzdämme an der Iller. 3n Sachen des Ausbaus der linksseitigen Hochwasser ¬
schutz - Dämme an der Iller zwischen Kellmünz und
dem Ayerwehr in den Markungen Kirchberg a. d. Iller,
Sinningen, Oberbalzheim, Unterbalzheim, Dietenheim,
Brandenburg, Gemeinde Regglisweiler, Wangen und
Illerrieden faßte der Bezirksrat unterm 8. Jnni 1914
ff. Beschluß:
bei der Amtsversammlung zu beantragen:
für den Fall der Ausführung des Unternehmens
nach Maßgabe der von der K. Ministerialabteilung
für den Straßen- und Wasserbau genehmigten Pläne
und des Kostenvoranschlags an dem Gesamtaufwand
der Gemeinden bezw. des Verbands nach Abzug des
Staatsbeitrags und einschließlich der Kosten der Ban
aufsicht verbleibenden Restaufwands 15 °/ 0 auf die
Amtskörperschaft Laupheim und für den Fall der
Gründung eines Gemeindeverbands in der Weise zu
übernehmen, daß die Amtspflege für die Dauer der
Schuldentilgung alljährlich 15° o an der Annuität leistet.
Vom Vorsitzenden wird hiezu bemerkt, daß vorerst
nur die Teilstrecke Wangen-Jllerriedeu zur Ausführung
gelange. Die Kosten der Dammanlage und der mit ihr
zusammenhängenden Aendernngen am Wangener Vach,
am Mühlbach und sonstigen kleinen Wasserläufen seien
nunmehr veranschlagt für die Gemeinde