Wangen auf — ' - 37 500 ^,
Illerrieden auf — > 60 500 A
Die Ortsvorsteher von Illerrieden und Dietenheim
beantragen heute, den amtskörperfchaftlichen Beitrag auf
20 % zu erhöhen.
Nachdem das Mitglied Gerhardt noch ausdrücklich
festgestellt habeu wollte, daß der in Rücksicht anf den hier
befonders gelegenen Fall zu gewährende Beitrag für
künftig andere Fälle kein Vorgang bilden folle, welchem
Standpunkt die Amtsversammlung beitritt, wird von letzterer
b e f ch l o s f e n:
1. zunächst den Gemeinden Illerrieden und Wangen einen amtskörperschaftl
Beitrag von 20% zu dem sie betreffendeu restl. Aufwand zu verwilligeu,
2. zur Bezahlung des rund — 5 000 ^ betragenden Beitrags eine Schuld
bis zu dieser Höhe aufzunehmen und dieselbe in Anreihung an den schön
bestehenden Tilgungsplan wieder heimznbezahlen;
3. allen übrigen beteiligten Gemeinden für den Fall der Ausführung des
Unternehmens die Gewährung eines Beitrags im gleichen Prozentsatz in
Aussicht zu stellen und die weiter erforderlichen Mittel im Wege der Schnld-
aufnahme zu beschaffen.
§ 214.
Illerbrücke bei Wiblingen. Bezüglich der Erbauung einer neuen Illerbrücke
bei Wiblingen anstelle der baufälligen alten hölzernen
Jochbrücke hat der Bezirksrat unterm 22. Juni 1914 be
schlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen:
zu den Kosten der Erbauung einer Illerbrücke nach
dem neuen Projekt einen Beitrag von % der Gesamt
kosten mit Ansschluß der Kosten für die Bauaufsicht
seitens der Amtskörperschaft Laupheim zu verwilligen
unter der Voraussetzung, daß im Falle der Erhöhung
des von der Kgl. Württb. Militärverwaltung gewährten
Beitrags von 4 000 ^ der Mehrbetrag zu gleichen
Teilen der Amtskörperschaft Laupheim und der Gemeinde
Wiblingen 511 gute kommen soll.