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Der anwesende Ortsvorsteher von Wiblingen teilt
mit, daß die Militärverwaltung inzwischen die Gewährung
eines Beitrags von ----- 8 000 ^ zugesichert habe.
Nach erstattetem Vortrag in der Sache durch den
Vorsitzenden wird dein Antrag des Bezirksrats vom
22. Jnni vor. Jrs. entsprechend von der Amtsversammlung
b e s ch l o s s e n:
1. der Gemeinde Wiblingen zu den zu 100 000 -^ veranschlagten Ges.-Kosten
(ausschließlich für Bauaufsicht) einen amtskörperschaftlichen Beitrag von
einem Viertel zu gewährend
2. die dazu erforderlichen Mittel bis zur Höhe von 25 000 A durch Aufnahme
einer Schuld zu beschaffen und diese Schuld in dieser Weise wieder zur
Heimzahlung 511 bringen, daß hieran eine jährliche Rate von 1000 ^ erstmals
in demjenigen Jahre, in welchem der Beitrag vollständig geleistet wird,
abgetragen wird;
3, hiezu Genehmigung Kgl. Kreisregierung sich zu erbitten.
§ 215.
Kriegswohlfahrtspflege. Behufs Sicherung des Reichszuschusfes für die
Amtskörperschaft ist es notwendig, daß die Unterstützungen
auf dem Gebiete der
Kriegswohlfahrtspflege
durch die Amtskörperschaft gewährt werden.
Da auch die Vertretungen der Gemeinden (Orts
armenbehörden) ihre Zustimmung zu einer Regelung
seitens der Amtskörperschaft gegeben haben, wurde vom
Bezirksrat am 9. Januar ds. Jahres beschlossen:
1. mit sofortiger Wirkung eine Unterstützung der
Familien der in den Dienst eingetretener Mann
schaften über die Reichsfamilienunterstützung hinaus
auf Antrag und nach Bedarf grundsätzlich einzuführen;
2. im Hinblick auf die durch Sammlungen zu diesem
Zweck zur Verfügung stehenden Mittel, die nötigen
Beträge sich zunächst aus dieseu Sammelmitteln
überweisen zu lassen;