Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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Der anwesende Ortsvorsteher von Wiblingen teilt 
mit, daß die Militärverwaltung inzwischen die Gewährung 
eines Beitrags von ----- 8 000 ^ zugesichert habe. 
Nach erstattetem Vortrag in der Sache durch den 
Vorsitzenden wird dein Antrag des Bezirksrats vom 
22. Jnni vor. Jrs. entsprechend von der Amtsversammlung 
b e s ch l o s s e n: 
1. der Gemeinde Wiblingen zu den zu 100 000 -^ veranschlagten Ges.-Kosten 
(ausschließlich für Bauaufsicht) einen amtskörperschaftlichen Beitrag von 
einem Viertel zu gewährend 
2. die dazu erforderlichen Mittel bis zur Höhe von 25 000 A durch Aufnahme 
einer Schuld zu beschaffen und diese Schuld in dieser Weise wieder zur 
Heimzahlung 511 bringen, daß hieran eine jährliche Rate von 1000 ^ erstmals 
in demjenigen Jahre, in welchem der Beitrag vollständig geleistet wird, 
abgetragen wird; 
3, hiezu Genehmigung Kgl. Kreisregierung sich zu erbitten. 
§ 215. 
Kriegswohlfahrtspflege. Behufs Sicherung des Reichszuschusfes für die 
Amtskörperschaft ist es notwendig, daß die Unterstützungen 
auf dem Gebiete der 
Kriegswohlfahrtspflege 
durch die Amtskörperschaft gewährt werden. 
Da auch die Vertretungen der Gemeinden (Orts 
armenbehörden) ihre Zustimmung zu einer Regelung 
seitens der Amtskörperschaft gegeben haben, wurde vom 
Bezirksrat am 9. Januar ds. Jahres beschlossen: 
1. mit sofortiger Wirkung eine Unterstützung der 
Familien der in den Dienst eingetretener Mann 
schaften über die Reichsfamilienunterstützung hinaus 
auf Antrag und nach Bedarf grundsätzlich einzuführen; 
2. im Hinblick auf die durch Sammlungen zu diesem 
Zweck zur Verfügung stehenden Mittel, die nötigen 
Beträge sich zunächst aus dieseu Sammelmitteln 
überweisen zu lassen;
	        
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