Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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3. nach vollständiger Verwendung von Sammel- 
mitteln den Aufwand aus Mitteln der Amtskörper- 
schaft zu leisten, bezw. die Mittel aufzubringen; 
4. die Bescheidung der Unterstützungsgesuche einem 
aus Mitgliedern des Bezirksrats und des Ausschusses 
des Bez. Wohltätigkeitsvereins bestehenden Aus 
schüsse zu übertragen; 
5. aus Reichsmitteln zukommende Beihilfen im Verhält 
nis der aus Sammelmitteln des roten Kreuzes auf 
gewendeten Unterstützungsbeträge diesem zuzuführen. 
6. Zustimmung der Amtsversammlung nachznsuchen. 
Nachdem der Vorsitzende den Zweck dieser Wohlfahrts 
einrichtung, die der Amtskörperschaft bis jetzt einen Auf 
wand von 16 391 ^ verursacht habe, des näheren dar 
gelegt hat, wird von der Amtsversammlung 
beschlossen: 
1. die vom Bezirksrat in dieser Beziehung getroffene Fürsorgeeinrichtung 
gutzuheißen, 
2. den bisher erwachsenen und künftig bestehenden Aufwand hierfür durch 
Anlehensmittel zu bestreiten und K.. Kreisregierung um die Genehmigung 
zur Aufnahme der erforderlichen'Schuld zu bitten. Die Wiederabtragnng 
der zu diesem Zweck aufgenommenen Schuld soll späterer Regelung vor- 
behalten bleiben. 
§ 216. 
Kriegskrankenfürsorge. 3” Betreff der Einrichtung der 
Kriegskranken-Fürsorge 
im hiesigen Oberamtsbezirk hat der Bezirksrat am 23. 
Februar 1915 beschlossen: 
1 - sich mit der Einführung der Kriegskrankenfürsorge 
grundsätzlich einverstanden zu erklären. 
Dieser Wohlfahrtseinrichtung sollen ohne weiteres 
diejenigen Personen, welche schon die Zuschußunter 
stützung aus der Kriegswohlfahrtspflege beziehen, teil 
haftig werden, während alle übrigen Personen, die 
nur in Bezug der reichsgesetzlichen Familienunterstützung
	        
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