stehen, in die Vorteile der Krankenfürsorge nur ans
speziellen Antrag und mir, wenn von dem durch die
Kriegswohlfahrtspflege eingesetzten besonderen Ausschuß
uach Prüfung der Verhältnisse die Unterstützungsbe
dürftigkeit für vorliegend erachtet wird, eingesetzt werden
sollen;
2. im übrigen sollen über die nähere Art und Weise
der Einrichtung einer Kriegskrankenfürsorge noch
Grundsätze durch einen aus dem Vorsitzenden dem
Bezirksratsmitglied Stadtschultheiß Schick und Ober-
amtspfleger Lerch bestehenden Ausschuß aufgestellt
werden.
Nach eutsprecheudem Vortrag durch den Vorsitzenden
und Bekanntgabe der bis jetzt zur Ausbezahlung
gelangten Unterstützungsbeträge nämlich 500 A für
Kriegskrankenfürsorge und 3545 A für Wochenhilfe
beschließt:
die Amtsversammlung:
1. den vom Bezirksrat ergriffenen Maßnahmen auf dem Gebiete der Kriegs-
krankeufürforge zuzustimmen;
2. den Oberamtspfleger zu ermächtigen, die zur Bestreitung der bereits aus-
bezahlten und noch anfallenden Unterstützungen erforderlichen Geldmittel im
Wege der Schuldaufnahme zu beschaffen und die Aufstellung des Tilgungs
plans hierüber späterer Beschlußfassung vorzubehalten;
3. Genehmigung Kgl. Kreisregierung hiezu einzuholen.
§ 218.
Wahl Her ober amtlichen Techniker. Infolge der Zuruhesetzung des titl. Bauinspektors
Werkmann in seinen technischen Funktionen ist die Neu
regelung des technischen Dienstes der Amts
körperschaft notwendig geworden.
In dieser Hinsicht hat der Bezirksrat an die Amts-
versammlung solgende Anträge laut Beschuß vom 9.
Januar 1915, § 110, gestellt:
1. zwei Techniker im Hauptamt anzustellen;