Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

2. b ie Geschäfte derselben nicht durch Zweiteilung des 
Bezirks geographisch zu trennen, sondern in der Weise, 
daß der eine die hochbautechnischen Aufgaben mit 
denjenigen des Bezirksfeuerlöschinspektors und Wasser 
bantechnikers zu übernehmen hat und der zweite 
ansschließlich als oberamtliche Straßenbantechniker 
funktioniert; 
3. unter der Voraussetzung der Zustimmung der Land 
gemeinden dem ersteren auch die Aufgaben des 
Oberamtsbautechniker und Baukontrolleurs (außer in 
der Stadt Laupheim) zu übertragen, für die anfallen 
den Gebühren ein Panschale zu bestimmen und dem 
pensionsberechtigten Gehalt zuzurechnen unter der 
Bestimmung, daß alle Gebühren alsdann der Amts 
körperschaft zukommen und ein besonderes Verzeichnis 
hierüber alle? Vierteljahre der Amtspflege zu über 
gebenist; 
4. vorauszusetzen, daß die Techniker, soweit es ihnen 
übertragen wird, das Amt einessSchätzers für die 
Gebäudebrandversicherungs-Anstalt übernehmen; 
5. zur Aufstellung von Dienstvorschriften und Dienst 
verträgen eine Kommission zu bestimmen, bestehend 
aus dem Oberamtsvorstand, Stadtschultheiß Schick 
und Oberamtspfleger Lerch. 
Zu der beabsichtigten Neuregelung des technischen 
Dienstes bei der Amtskörperschaft, sowie zu der vom 
Vorsitzenden in den wesentlichsten Punkten heute der 
Amtsversammlung bekannt gegebenen Dienstanweisung 
erteilt erstere, vollinhaltlich ihre 
Zu st immung. 
Zugleich 
beschließt 
die Amtsversammlung, daß dieser Dienstanweisung, soweit sie die Regelung der 
Gehaltsverhältnisse (8 9) betrifft, die rechtliche Natnr einer Bezirkssatzung zu 
kommen und hiezu um die Vollziehbarkeitserklärung Kgl. Kreisregierung gemäß 
Art. 60 der Bez.-Ord. nachgesucht werden soll.
	        
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