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Hierauf wird zur Wahl des
Oberamtsbanmeisters
geschritten, nachdem zuvor die aufgetretenen Bewerber
namhaft gemacht und deren Personalien vorgetragen
wurden.
In geheimer Abstimmung gemäß Art. 32, Abs. 4
der Bez.-Ord, erhielten im ersten Wahlgang von 25
abgegebenen Stimmen
Bauwerkmeister Küchle in Laupheim — 25 Stimmen.
Derselbe ist hienach zum
Oberamtsbaumeister etc.
gewählt.
Zum Oberfeuerschauer wurde p. Küchle bereits unterm 11. September
1905 von der K. Kreisregiernng Ulm bestellt und tritt hierin eine Aenderung
nicht ein.
Schultheiß Nothhelfer von Wiblingen ist — weil Alsdann wird zur Wahl des
beteiligt — während nebiger Wahlhandlung abgetreten. Oberamtsstratzenmeisters
geschritten, nachdem zuvor die in Betracht kommenden
Bewerber namhaft gemacht und deren Personalien be
kanntgegeben worden.
Diese Wahl erfolgte gleichfalls geheim; von 25
abgegebenen Stimmen entfielen auf
Stadtbaumeister Rupf — 17 Stimmen,
Bauwerkmeister Staub — 8 Stimmen.
Somit ist ersterer zum
Oberamtsstraßenmeister
gewählt.
Die Einweisung der beiden neu gewählten Beamten
in die entsprechende Gehaltsstufe erfolgt gemäß § 9,
Abs. 2, der Dienstanweisung durch den Bezirksrat.
§ 219.
Durch Beschluß der Amtsversammlung vom 28.
März 1914 wurden dem Dr. Gröschel zunächst ver
suchsweise bis 1. Juli 1915 und ohne besondere Belohnung
seitens der Bezirkskrankenhausverwaltung gestattet, daß