seine Patienten, die der Krankenkasse angehören, ans ihren
Wunsch für den Fall der Aufnahme auch im Bezirks
krankenhause noch in seiner Behandlung verbleiben dürfen.
Mit Rücksicht darauf, daß Dr. Gröschel seit
Kriegsausbruch sich im Felde befindet, hat der Bezirks
rat in seiner letzten Sitzung vom 10. ds. Mts. sich für
Belassung der bisherigen Regelung auf ein weiteres Jahr-
ausgesprochen.
Die Amtsversammlung
stimmt zu.
§ 220.
Unter Bezugnahme auf den Beschluß der Amts
versammlung vom 28. März 1914,
betr. Erhöhung der Gehälter der Krankenhausärzte etc.
Hat der Bezirksrat mit Rücksicht auf die durch den Krieg
geschaffenen besonderen Verhältnisse, insbesondere die
Einberufung des II. Krankenhausarztes Dr. Bullinger
zum mobilen Heeresdienst am 10. Juli ds. Is. beschlossen:
bei der Amtsversammlung zu beantragen:
bezüglich der Verpflegungssätze sür die Mitglieder
der allgemeinen Ortskrankenkasse Laupheim im hiesigen
Bezirkskraukenhaus und der Gehaltsverhältnisse der
Krankenhausärzte es bei der von der Amtsversammlung
am 28. März vor. Is. beschlossenen Regelung der ganzen
Angelegenheit noch auf ein weiteres Jahr bewenden zu
lassen, nachdem sich damit auch die allgemeiue Ortskran
kenkasse ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
Beschluß:
zuzustimmen.
§ 221.
Eber- und Ziegenbockschau.
Nachdem die Zeit, für welche der Bezirksrat mit
Zustimmung der Amtsversammlung die Vornahme der
Eber- und Ziegenbockschau
im hiesigen Oberamtsbezirk geregelt hat, mit dem 31.
März 1915 abgelaufen war, ist vom Bezirksrat unterm