10. ds. Mts. beschlossen worden, bei der Amtsversamm
lung den Antrag zu stellen:
1. eine Herbstnachschau sür Ziegenböcke mit Rücksicht ans
die gegenwärtigen Zeitverhältnisse in diesem Jahre •
nicht vornehmen zu lassen;
2. im übrigen aber die für das Jahr 1914 beschlossene
Regelung der Eber- und Ziegenbockschau auch künftig
unverändert beizubehalten.
Seitens der Amtsversammlung wird diesem Antrag
zugestimmt!
§ 222.
Hebet nähme der Selbstwirtschaft durch den 9îacï) ^nem vom Vorsitzenden erstatteten eingehenden
Kommunalverband Laupheim
Vortrag über die in: alten Jahre durchgeführten und
auch im neuen Jahre notwendig werdenden Maßnahmen
auf dem Gebiete der kriegswirtschaftlichen Für
sorge, insbesondere in Bezugauf die Getreide-,
Mehl- und Brotversorgung und nach Mitteilung
einer vom Geschäftsführer der amtskörperschaftlichen Ge
schäftsstelle für Getreide und Mehl provisorisch aufgestellten
Nechnungsübersicht nach dem Stand vom 1. Juli ds. Is.,
die finanziell ein günstiges Ergebnis ausweist, wird unter
Bezugnahme auf den Beschluß des Bezirksrats vom 10.
ds. Mts. von der Amtsversammlung einstimmig
beschlossen:
1. wie im alten Jahre, so auch im neuen Erntejahr 1915 die Selbstwirtschaft
gemäß § 26 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 wieder auf
die Amtskörperschaft zu übernehmen;
2. K. Kreisregierung Ulm um die Genehmigung zu bitten, die zur Bezahlung
der Preise für bereits abgelieferte, bezw. noch zu liefernde Getreidemengen
nötigen Geldmittel im Wege der Schuldaufuahme beschaffen und die hiedurch
entstehende Schuld mit der von der Reichsgetreidestelle in Berlin und den
sonst in Betracht kommenden Beteiligten dem Koinmunalverband zu ersetzenden
Kostenanteilen wieder abtragen zu dürfen.