Bogelschttstgelder.
Festsetzung des Haushaltsplans
der Oberamtspflege für 1916,
§ 226.
Die Schußgelder für Erlegung schädlicher Vögel
werden gemäß Antrag des Bezirksrats Dom 24. ds. Mts.
in dem seitherigen Umfange und Betrage auch für das
Rechnungsjahr 1916
verw il li g t.
§ 227.
Der von Oberamtspfleger Lerch entworfene Vor
anschlag für den Haushalt der Amtskörperschaft für das
Jahr 1916 wird vorgetragen und nach den einzelnen
Positionen geprüft.
Nach demselben ergibt sich eine Unzulänglichkeit von
182 000 A,
wovon
95 000 A
auf sämtliche Gemeinden des Oberamtsbezirks und 19 000 A
auf die der Verw.-Aktuare bedürfenden 38 Gemeinden
nmzulegen sind.
Gemäß Antrag des Bezirksrats vom 24. ds. Mts. wird
beschlossen:
1. eine Umlage — wie eingangs angegeben 2 — für das laufende Rechnungsjahr
festzusetzen und zu dem Haushaltsplan der Amtskörperschaft die Vollziehbar
keitserklärung K. Kreisregierung zu erbitten;
2. den Betrag
a von 20 000 A für Zwecke der Wohlfahrtspflege einschließlich der
Gewährung der seitherigen Beiträge an Wohltätig
keitsaustalten, Vereine etc. gemäß § 49, Abs. 2 der
Vollz. Vers. z. Bez. Ordnung auf die Ueberschüsse
der Oberamtssparkasse zu übernehmen und hiezu
Genehmigung K. Ministeriums zu erbitten,
b, — die Abtragung der jährlichen Schuldentilgungsrate mit
5000 A. vorbehältlich der Genehmigung K. Kreisregierung
für das Jahr 1916 zu sistieren;
6, — den noch verbleibenden Restbetrag mit
43000 A herrührend aus dem außerordentl.Schuldzinsenanfall
— Voranschlag S. 39, Ziffer 13 — und von den Zu
schuß-Unterstützungen zur Kriegskranken- und Er-
werbslosen-Fürsorge — Voranschlag S. 30 — aus
Aulehensmittel zu decken — s. unten § 240. —