Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

V 6 
§ 228. 
Die am 19. vor. Mts. vom Bezirksrat einer sachlichen 
Prüfung unterzogenen Rechnungen der 
O b e r a m t s p f l e g e und 
B e z i r k s k r a n k e n h a u s v e r w a l t u n g, 
je für das Rechnungsjahr 1914, 
werden gemäß Art. 77 der Bez.-Ordn. mit dem Antrag 
ans Anerkennung und Entlastung der Rechner übergeben. 
Die A mtsversamm lu n g 
beschließt: 
die beiden oben genannten Rechnungen ohne Erteilung von Rezessen anzuerkennen 
und die betr. Rechner zu entlasten. 
§ 229. 
Im Anschluß hieran hat die Amtsversammlung unter 
Bezugnahme ans ihren in Sachen des früheren Automobil 
verkehrs gefaßten Beschluß bout 28. März 1914 — oben 
§ 192 — darüber nähere Bestimmung zu treffen, wie 
es nunmehr: 
a , bezüglich einer etwaigen Beteiligung der Gemeinden 
an der Deckung des Defizits vom Autobetrieb und 
b, bezüglich des von den Gemeinden zu bezahlenden 
Anteils an dem Aufwand für die Lieferung nnd 
Beifuhr des Straßenmaterials ans die Autostreckeu 
gehalten werden soll. 
Nachdem Oberamtspsleger Lerch noch nähere Aus 
führungen in der Sache und das rechnerische Ergebnis 
über den Autobetrieb bekannt gegeben hat, wird von der 
Amtsversammlung unter Berücksichtigung des Umstands, 
daß der Autoverkehr eingestellt und dessen Wiederaufnahme 
in die Ferne gerückt ist, 
beschlossen: 
auf der ursprünglich beschlossenen Deckung des Betriebsdefizits bezw. Leistung 
des Ersatzes der Kosten der Straßenverbessernug durch die in Betracht kommenden 
Gemeinden nicht weiter zn beharren.
	        
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