Verlängerung des Beschlusses betr. die § 231.
Berpslegungssähe und Gehaltsverhältnisse der
Bezirkskrankenhatts-Aerzte. In der letzten Amtsverfaminlung — oben § 220 —
wurde beschlossen, bezüglich der Verpflegungssätze für die
Mitglieder der allgem. Ortskrankenkasse Laupheim im
hiesigen Bezirkskrankenhaus und der Gehaltsverhältnisse
der Krankenhausärzte es bei der am 28. März 1914
getroffenen Regelung der ganzen Angelegenheit auf ein
weiteres Jahr bewenden zn lassen.
Da auch seither eine Aenderung in den letztmals
maßgebenden Verhältnissen nicht eingetreten ist, wird
entsprechend dem Antrag des Bezirksrats vom 24. ds.
Alts, von der Amtsversammlnng
beschlossen:
den in Frage stehenden Beschluß vom 28. März 1914 auf ein weiteres Jahr
unverändert fortbestehen zn lassen, nachdem hiezu auch die allgemeine Orts
krankenkasse ihr Einverständnis erklärt hat.
§ 232.
Ebenso wird von der Amtsversammlnng zu dem
Antrag des Bezirksrats vom 24. ds. Mts.,
dem Dr. med. Gröschel in Laupheim auf 1 weiteres
Jahr das Recht einzuräumen, feine Patienten, die
der Krankenkasse angehören, ans ihren Wunsch für
Öen Fall der Aufnahme im Bezirkskrankenhaus auch
dann noch weiter behandeln 31t dürfen, jedoch ohne
besondere Belohnung seitens der Bezirkskranken-
Hausverwaltung,
Z u st i m in n n g
erteilt.
Beitrags-Gesuch der Stadtgemeiude § 233.
Laupheim zur Diiruaubrücke.
Die Stadtgemcinde Laupheim hat die im Jahre 1913
zur Ausführung beschlossene
Eisenbetonbrücke
— a ls Ersatz der früheren hölzernen Brücke - über die
Dürnach an der Nachbarschaftsstraße Laupheim - Rißtissen,