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in der Markung Laupheim, mit einem tatsächlichen Ban
kostenanfwand von 8 482 A 60 ^ inzwischen erstellt.
Zu diesem Aufwand sucht der Gemeinderat von
Laupheim nunmehr um Gewährung des üblichen Beitrags
durch die Amtskörperschaft Laupheim nach.
Der Bezirksrat hat in feiner Sitzung vom 24. ds.Mts.
beschlossen, einen Beitrag von einem Viertel des nach-
gewiesenen Kostenaufwands, somit rund — 2100 A bei
der Amtsversammlung zu beantragen.
Beschluß:
Z u sti m m u 11 g .
Beitr ags - Erhöhung für Bedienung der § 234.
Telefonzentrale im Polizeilokal des
Rathauses in Laupheim. Gemäß Beschluß der Amtsversammlung vom 4. Januar
1913 — oben § 149 — wurde anläßlich der Einrichtung einer
Un f a llmeld est elle für den Bezirk und
einer Telefonzentrale für Beamtungen
der Amtskörperschaft und der Stadt
im Polizeilokal des hiesigen Rathauses der Stadtgemcinde
Laupheim für die Bedienung der Telefoneinrichtnng durch
Organe der städtischen Polizei- und Nachtwache, sowie
für die Unterhaltung des Umschalters, ein jährlicher
Beitrag von 700 A aus der Amtskörperschaftskasse gewährt.
Ursprünglich kamen 7 amtskörperschaftliche Stellen
in Betracht, jetzt ist deren Zahl auf 11 gestiegen.
Die Stadt Laupheim hat einen dauernden jährlichen
Aufwand von 1200 A zu bestreiten.
Um nun die Kostenbeteiligung in das den jetzigen
Verhältnissen entsprechende Maß zwischen Stadt und
Amtskörperschaft von 1/3 und 2/3 zu bringen, hat der
Bezirksrat in seiner Sitzung bout 24. ds. Mts. unter
Berücksichtigung des vom Gemeinderat von Laupheim
unter'm 4. Oktober 1915 gestellten Gesuchs beschlossen:
bei der Amtsversammlung zu beantragen, den der
Stadtgemcinde Laupheim seither gewährten Beitrag von
700 ^. mit Wirkung vom 1. April 1916 ans 800 A. zu erhöhen.
Beschluß:
Z u st i m m u 11 g .