Verlängerung des Turnus für Beschickung
der Abgeordneten in die Amtsversammlung.
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§ 236.
Der im Jahre 1913 für die Periode 1. Jan. 1914/1917
ausgestellte Turnus, nach welchem die Beschickung der
stimmberechtigten Abgeordneten ans den einzelnen Bezirks
gemeinden zur Amtsversammlung erfolgt, läuft mit dem
31. Dezember 1916 ab.
Dieser Turnus sieht eine 4 malige Entsendung der
Abgeordneten zur Amtsversammlung vor. Einschließlich
der diesjährigen Amtsversammlung haben alsdann 3
solcher Versammlungen stattgefunden.
Mit Rücksicht ans die durch den Krieg veranlaßte
erhebliche Verschiebung der steuerlichen Verhältnisse in
den einzelnen Gemeinden, worüber aber jetzt noch keine
sicheren Anhaltspunkte gewonnen werden können, hat der
Bezirksrat am 24. ds. Mts. beschlossen, bei der Amts
versammlung zu beantragen:
den seitherigen Turnus vorerst noch beizubehalten
und die nach Ziffer IV desselben vorgesehenen
stimmberechtigten Abgeordneten zu der nächsten —
im Jahre 1917 — stattsindenden — Amtsver
sammlung zu entsenden.
Beschluß:
Z u st i m m u n g.
Erwerbslosen - Fürsorge. § 236.
Nachdem von den Gemeinden Ober- n. Unterkirchberg
beabsichtigt war, die
Kriegsfürsorge für erwerbslose
Textil-Arbeiter
ihres Gemeindebezirks unter der Voraussetzung einzuführen,
daß die Amtskörperschaft Laupheim den den Gemeinden
nach Abzug der Beiträge des Staats, der Versicherungs
anstalt Württemberg und des Arbeitgebers noch ver
bleibenden Aufwand trägt, wurde vom Bezirksrat am
18. Januar ds. Jrs. — § 217 — beschlossen: