IM
und Göppingen möchten sich zu einem Kommunalverband
zum Zweck gemeinsamer Bewirtschaftung der Brotge
treideernte 1916 vereinigen.
Der neu zu gründende Verband soll am 15. Nov. 1916
in Kraft treten und die Selbstwirtfchaft für beide Bezirke
mit Wirkung vom 1. Dezember 1916 au übernehmen.
Der Bezirk Göppingen reicht mit seinen eigenen
Vorräten 3—4 Monate; bisher hat er nicht selbst
gewirtschaftet, hat sich vielmehr von der Kriegs-Getreide-
Gesellschaft (Reichs-Getreide Stelle) versorgen lassen. Die
Klagen über zeitweise mangelhaftes Mehl, besonders über
zu hohe Mehlpreise und über den Mangel an Kleie
veranlaßten den Bezirksrat Göppingen, Anschluß zu suchen
und selbst zu wirtschaften.
Nach der Aeußerung des Geschäftsführers Preßmar
reicht die Brotgetreide-Ernte des diesf. Bezirks auf Grund
der Erntevorschätzungsergebnisse nicht allein für den Bedarf
des Bezirks Laupheim aus, sondern sie wird die Ver
sorgung des Bezirks Göppingen vom 1. Dezember ab
voraussichtlich bis zum 15. August 1917 ermöglichen.
Falls si ch später ergeben sollte, daß das für den Kommunale
verband Laupheim — Göppingen beschlagnahmte Brot
getreide nicht bis zum Schluß des Erntejahrs 1916
ausreicht, ist Laupheim berechtigt, unter Einhaltung einer
6 wöchigen Kündigungsfrist den Vertrag zu kündigen.
Der Bezirksrat hat am 24. ds. Mts. beschlossen:
1. die Selbstwirtschaft mit beschlagnahmtem Brotge
treide im neuen Erntejahr 1916 nicht allein im
gleichen Umfange und nach denselben Grundsätzen
wie bisher ans die Amtskörperschaft Laupheim zu
übernehmen, sondern sic mit Wirkung vom 1. De
zember ds. Jrs. ab gemeinsam mit der Amtskörper
schaft Göppingen, in letzterer Beziehung nach Maß
gabe der zwischen den beiden Körperschaften getrof
fenen besonderen Vereinbarung und der außerdem