amtsbezirk Laupheim wegen des seit Einführung des
Sommerfahrplans herrschenden Zustands erhoben worden
sind, hat der Bezirksrat am 24. ds. Mts. beschlossen:
gemäß Art. 28 der Bez. O. die K. Generaldirektiou
der Staatseisenbahneu in Stuttgart dringend zu
bitten, im Interesse der Bezirksangehörigen von
Laupheim vom 1. Oktober 1916 ab die frühere
Verbindung von den letzten Abendzügen zwischen
dem Hauptbahnhof und dem Stadtbahnhof Laupheim
wieder herzustellen.
Dieser Bitte schließt sich auch die Amtsversammlung
an.
ichsfamilien
etc. Unterstützungen.
§ 240.
Nach Mitteilung der Oberamtspflege sind bis 15.
ds. Mts. für Zwecke:
a , der Reichsfamilienunterstützung 736 000 A
b, der Kriegswohlfahrtspflege und -Krauken-
fürsorge 68 500
somit zusammen — > 804 500 A
zur Ausbezahlung gebracht worden.
Zu deren Bestreitung wurde die Oberamtspflege
zufolge Erlasse K. Kreisregierung Ulm vom 4. November
1915, Nr. 6116, bezw. K. Ministeriums des Innern vom
5. Januar 1916, Nr. II 21 ermächtigt, bei der eigenen
Oberamtssparkasse — nach Abzug eines Betrags v. 40000 A
für andere Zwecke — noch Gelder bis zur Höhe von
984 000 A aufzunehmen.
Von diesen Mitteln stehen hienach jetzt noch 180 000 ä
zur Verfügung.
Jeder weitere Monat im Rechnungsjahr erfordert
einen monatlichen Aufwand von rund 50 000 A, sodaß
für den Nest des laufenden Rechnungsjahrs noch 400 000 A
benötigt werden.
Der Bezirksrat hat am 24, ds. Mts. die Beschaffung