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der erforderlichen Mittel im Wege der Schuldaufnahme
beschlossen.
Weiter hat derselbe mit Rücksicht darauf, das; der
ohnedies schon schwer belastete Haushaltsplan der Amts-
körperschaft sich nicht übermäßig hoch gestaltet, beantragt,
die Zinsen aus den für Zwecke der Reichssamilienunter-
stützuug aufgenomineuen Schulden, sowie die Kosten der
Zuschußunterstützungen zur Kriegskranken- und Erwerbs-
losenfürsorge in der nach dem Voranschlag S- 30/39,
vorgesehenen Höhe von 43 000 A mit Anlehensmitteln
zu bestreiten — vergl. Haush. Plan S. 41
Entsprechend dein Antrag des Bezirksrats vom 24.
ds. Mts. wird
beschlossen
zur künftigen Bezahlung der Reichsfamilien- und der anderen genannten Zuschuß-
Unterstützungen, sowie der in Betracht kommenden Schuldzinseu außer den mit
Genehmigung K. Kreisregierung und K. Ministeriums des Innern aufgenommenen
oder noch anfzunehmendeu Aulehensmitteln init 984,000 3k eine weitere schuld
bis zur Höhe von 500,000 3k aufzunehmen und Beschlußfassung über die Tilgung
der gesamten Schuld bis uach Erscheinen des die Rückerstattung der geleisteten
Unterstützungsbeträge durch das Reich regelnden Spezialgesetzes zu verschieben.
Eröffunngen etc.
§ 241.
Zur Kenntnis der Amtsversammlung werden gebracht :
a. die Erlasse K. Kreisregierung Ulm vom 5. Januar
ds. Jrs., Nr. II 21, wonach die Amtskörperschaft
Oberamtssparkasse — Laupheim vorbehältlich nach
träglicher Zustimmung der Amtsversammlung, er
mächtigt wird, für Zwecke der Leistung der Reichs-
familieuunterstützungeu etc. Gelder au die Ober
amtspflege bis zur Höhe der Rücklage d. i. 524 000 3k
ferner über die Höhe der Rücklage hinaus bis zum
Betrag von 500 000 A abzugebeu.
Die noch ausstehende formelle Zustimmung hiezu
seitens der Amtsversammluug wird hiemit nachträglich
erteilt.