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c) ordentliche, nicht ans der Mitte der Anttsversanttttlung
gewählte Mitglieder des Bezirksrats.
Aug. Herzog, Gutsbesitzer in Hochstetten,
Adolf Schilling, Sägewerkbesitzer in Schwendi,
Anton Schupp, Fabrikant in Dietenheim.
Beginn der Verhandlung vormittags 9 Uhr
Schluß derselben „ 12 Uhr.
Wahl des Schriftführers:
§ 242.
Der Vorsitzende begrüßt und eröffnet die Versamm
lung und, stellt deren ordnungsmäßige Berufung und
Beschlußfähigkeit fest; gleichzeitig der seit der letzten Amts
versammlung mit Tod abgegangenen Abgeordneten für
die Gemeinden Dellmeusingen und Bühl, nämlich des
Schultheißen u. langjährigen Bezirksratsmitglieds Steinle,
sowie des Schultheißen Mayer gedenkend. Zu deren
ehrendem Andenken erheben sich die Versammelten von
ihren Sitzen.
Eine Verpflichtung neuer Amtsversammlungsmit
glieder hat nicht stattzufinden, wohl aber eine Hinweisung
des in die Amtsversammlung neugewählten Schultheißen-
amtsverwesers Nothelfer von Illerrieden, Schultheißen
Rabus von Oberbalzheim, Schultheißen Herrmann von
U.-Balzheim, Schulth.-Amtsverw. Völk von Dellmensin-
gen, und der Schulth. Amtsverw. Schick von Bühl, auf
den von ihnen bereits im Gemeindedienst abgelegten
Diensteid, was vom Vorsitzenden geschehen ist.
§ 243.
Mit dem Ablauf der Wahlperiode der Amtsver
sammlung endigt auch die Wahlzeit des Schriftführers
der Amtsverfammlung und des Bezirksrats in
aintskörperschastl Angelegenheiten, sowie des
Stellvertreters desselben. Die Belohnung beträgt
seither 300 A
Mit Rücksicht auf dessen vermehrte Tätigkeit, und
die Höhe der in andern Bezirken gewährte Belohnung
hat der Bezirksrat am 6. d. Mts. beschlossen, bei der
Amtsverfammlung zu beantragen, die bisherige Beloh
nung mit Wirkung vom 1. Okt. 1916 an von 350 A
auf 500 F» zu erhöhen.
Beschlutz: Austin»mung.
Bei der darauf iu Abwesenheit des bisherigen
Schriftführers geheim vorgenommene Wahl wurde wie
der Obersekretär Denser mit allen Stimmen (26)
gewählt.
Als Stellvertreter wird auf Grund ausdrücklichen
einstimmigen Beschlusses im Wege des Zurufs der jewei
lige Oberamtsassistent bestimmt.
Wahl der Mitglieder des Bezirksrats
und Stellvertreter.
§ 244.
Anläßlich des heutigen ersten Zusammentritts der
Amtsversammlung in der neuen Wahlperiode wird in