Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

d) eines Abgeordneten zum Württ. Giro-Berband, nebst 2er Stell 
vertreter 
auf die Dauer der Wahlperiode der jeweiligen Amtsvers.-Abgeordneten 
(§ 10 der Verbands-Satzg.) 
Stadtschultheiß Schick dahier, 
als Stellvertreter: 
1. OA.-Sparkassier Braunger, hier, 
2. Bezirksratsmitglied und Sägewerkbes. Schilling in Schwendi; 
e) Ersatzwahlen für den t Schultheisten Steinte 
uu) als Mitglied in die Verwultungskommisstou der Oberamtsspar- 
kasse bis 31. Dezember 1919 
Schultheiß Moosmayer in Rot, 
bb) als Nachbarschätzer sûr die Grundsteuer bis 31, März 1920 
Antou Völk, Oekonom in Dellmensingen, 
cc) als Bezirksschätzer für die Einkommensteuer bis 31 März 1920 
Antou Völk, Oekonom in Dellmensingen, 
dd) als bürgerl Mitglied der verstärkten Ersatzkommission bis 
31. Dezember 1918 
Schultheiß Zier in Schwendi, 
66) als Ersatzmann in die Ausgleichekommisston der Oberamts 
sparkasse bis 31. Dezember 1919 
Schultheiß Moosmayer in Rot, 
ff) als Stellvertreter der Mitglieder in die Oberamtsquartier- 
kommission bis 3L Dezember 1918 
Schultheiß Baur in Achstetten; 
f) für den | Tierarzt Klingler als stellv. Vorsitzender der Bezirks- 
farrenschaubehörde bis 1. Mai 1919 
August Herzog, Gutsbes. in Hochstetten. 
Amtskörperschafts-Zulage bei militärischen 
Einquartierungen. 
§ 246. 
Die bei militärischen Einquartierungen seit 
Jahren gewährte Zulage von 20 4 pro Mann und Tag, 
ohne Unterschied des Rangs und der Art der Einquar 
tierung, wird gemäß Antrag des Bezirksrats vom 6. ds. 
Mts. auch für das Jahr 1917 
gewährt. 
Bogelschutzgelder. 
§ 247. 
Ebenso werden die Schußgelder für Erlegung schäd 
licher Vögel gemäß Antrag des Bezirksrats vom 6. ds. 
. Mts auch fürs laufende Jahr in dem seitherigen Um 
fange und Betrage 
verwilligt. 
Rechnungs-Abhör. 
§ 248. 
Die vom Bezirksrat am 6. ds. Mts. einer sachlichen 
Prüfung unterzogenen Rechnungen der Oberamtspslege 
und Bezirkskrankenhaus-Verwaltung je für das Rechnungs- 
jahr 1915 werden gemäß Art. 77 der Bez.-O. mit dem 
Antrag auf Anerkennung und Entlastung der Rechner 
übergeben. Die Amtsversammlung 
beschlietzt: 
bie beiden oben genannten Rechnungen ohne Erteilung von Rezessen anzuer 
kennen und die betr. Rechner zu entlasten.
	        
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