d) eines Abgeordneten zum Württ. Giro-Berband, nebst 2er Stell
vertreter
auf die Dauer der Wahlperiode der jeweiligen Amtsvers.-Abgeordneten
(§ 10 der Verbands-Satzg.)
Stadtschultheiß Schick dahier,
als Stellvertreter:
1. OA.-Sparkassier Braunger, hier,
2. Bezirksratsmitglied und Sägewerkbes. Schilling in Schwendi;
e) Ersatzwahlen für den t Schultheisten Steinte
uu) als Mitglied in die Verwultungskommisstou der Oberamtsspar-
kasse bis 31. Dezember 1919
Schultheiß Moosmayer in Rot,
bb) als Nachbarschätzer sûr die Grundsteuer bis 31, März 1920
Antou Völk, Oekonom in Dellmensingen,
cc) als Bezirksschätzer für die Einkommensteuer bis 31 März 1920
Antou Völk, Oekonom in Dellmensingen,
dd) als bürgerl Mitglied der verstärkten Ersatzkommission bis
31. Dezember 1918
Schultheiß Zier in Schwendi,
66) als Ersatzmann in die Ausgleichekommisston der Oberamts
sparkasse bis 31. Dezember 1919
Schultheiß Moosmayer in Rot,
ff) als Stellvertreter der Mitglieder in die Oberamtsquartier-
kommission bis 3L Dezember 1918
Schultheiß Baur in Achstetten;
f) für den | Tierarzt Klingler als stellv. Vorsitzender der Bezirks-
farrenschaubehörde bis 1. Mai 1919
August Herzog, Gutsbes. in Hochstetten.
Amtskörperschafts-Zulage bei militärischen
Einquartierungen.
§ 246.
Die bei militärischen Einquartierungen seit
Jahren gewährte Zulage von 20 4 pro Mann und Tag,
ohne Unterschied des Rangs und der Art der Einquar
tierung, wird gemäß Antrag des Bezirksrats vom 6. ds.
Mts. auch für das Jahr 1917
gewährt.
Bogelschutzgelder.
§ 247.
Ebenso werden die Schußgelder für Erlegung schäd
licher Vögel gemäß Antrag des Bezirksrats vom 6. ds.
. Mts auch fürs laufende Jahr in dem seitherigen Um
fange und Betrage
verwilligt.
Rechnungs-Abhör.
§ 248.
Die vom Bezirksrat am 6. ds. Mts. einer sachlichen
Prüfung unterzogenen Rechnungen der Oberamtspslege
und Bezirkskrankenhaus-Verwaltung je für das Rechnungs-
jahr 1915 werden gemäß Art. 77 der Bez.-O. mit dem
Antrag auf Anerkennung und Entlastung der Rechner
übergeben. Die Amtsversammlung
beschlietzt:
bie beiden oben genannten Rechnungen ohne Erteilung von Rezessen anzuer
kennen und die betr. Rechner zu entlasten.