Festsetzung des Haushaltsplans der Oberamts-
pflege für 1917.
§ 249.
Der von Oberamtspfleger Lerch entworfene Voran
schlag für den Haushalt der Amtskörperschaft für das
Rechnungsjahr 1917 wird vvrgetragen und nach den
einzelnen Positionen geprüft.
Nach demselben ergibt sich eine Unzulänglichkeit in
Höhe von 200 000 „&,
wovon 105 000 ^
ans sämtliche Gemeinden des Oberamtsbezirkes
und — - 20 000 A
auf die 'bcr Verw.-Aktuare bedürfenden 38 Gemeinden
umzulegen sind.
Zusolge Antrags des Bezirksrats vom 6. ds. Mts.
wird
beschlossen:
1. eine Amtskörperschafts-Umlage in Höhe von
— : 125 000 A -
gegenüber von 114 000 A — im Vorjahr — für das laufende Rechnungs
jahr festzusetzen und zu diesem Haushaltsplan die Vollziehbarkeits
erklärung K. Kreisregierung zu erbitten;
2. den Betrag:
a) von 70 000 A — herrührend aus dem außerordentl. Schuldziusenanfall
— Voranschlag S. 39 Ziff. 13 und den genehmigten Zuschuß — Unter
stützungen zur Kriegskranken- und Erwerbslosenfürsorge Voranschlag
S. 30 — aus Anlehensmitteln zu decken — s. unten § 269 Ziff. 2,
b) die Abtragung der jährlichen Schuldentilgungsrate mit 5000 M vor
behältlich der Genehmigung der K. Krcisregierung für das Jahr 1917
auszusetzen,
3. für Zwecke der Wohlfahrtspflege einschließlich der Gewährung der seitherigen
Beiträge an Wohltätigkeitsanstalten, Vereine den Betrag 20 000 M, geinäß
§ 49 Abs. 2 der Vollz. Vers. z. Bez.O. auf die Ueberschüsse der Oberamts
sparkasse zu übernehmen und die Genehmigung des K. Ministeriums hierzu
zu erbitten.
Verlängerung des Turnus sûr Beschickuug der
Abgeordueten in die Amtsversammlung.
§ 250.
Da die für Verlängerung des Turnus über die
Beschickung der Abgeordneten in die Amtsversammlung
schon im letzten Jahre maßgebenden Umstände hinsichtlich
der steuerlichen Verhältnisse auch jetzt noch vorliegen, hat
der Bezirksrat am 6. ds. Mts. beschlossen, bei der Amts
versammlung zu beantragen: den für die Periode: 1.
Januar 1914 bis 1917 aufgestellten Turnus in der
entspr. Reihenfolge bis zu dem auf Beendigung des
Kriegs folgenden nächsten 1. April noch beizubehalten.
Beschluß:
Zustimmung.
Verlängerung des Beschlusses betr. die Ver
pflegungssätze und Gehaltsverhältnisse der Be-
zirkskrankenhaus-Aerzte.
§ 251.
Eine Kenterung in den bisherigen Verpflegungs
sätzen für die ins hies. Bezirkskrankenhaus aufgenom
menen Mitglieder der allgemeinen Ortskrankenkenkasse
Lanpheim, wie auch in den Gehaltsverhältnisien der
Bezirkskrankenhausärzte eintreten zu lasseu, erscheint
unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht geboten.
Von dieser Annahme geht auch die allgem. Ortskranken-