Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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, kasse Laupheim, laut deren schriftl. Erklärung vom 7. 
August ds. Is. aus. 
Es hat daher der Bezirksrat am 6. ds. Mts. be 
schlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen: den 
von ihr in dieser Sache unterm 28. März 1914 — oben ] 
§ 183 — gefaßten Beschluß bis nach Beendigung des 
Kriegs unverändert fortbestehen zu lasseu. 
Beschluß: 
Zustimmung. 
Anschließend hieran wird dem bezirksrätlichen An 
trag vom 6. ds. Mts., dem Dr. med. Gröschel in Laup 
heim bis nach Beendigung des Kriegs das Recht einzu 
räumen, seine Patienten, die der Krankenkasse angehören, 
auf deren Wunsch für den Fall der Aufnahme ins hies. 
Bezirkskrankenhaus auch dann noch weiter behandeln zu 
dürfen, jedoch ohne besondere Belohnung seitens der 
Bezirkskrankenhausverwaltung, von der Amtsversammlung 
zugestimmt. 
Schuldaufnahme für Zwecke der Kriegshilfe. 
§ 252. 
In der letztjährigen Amtsversammlung — § 230 
Buchstabe f wurde dem Verein Mittelstandshilfe in 
Württemberg ein Jahresbeitrag von 100 A gewährt. 
Inzwischen ist dieser Verein weiter ausgebaut worden 
und führt nunmehr den Namen „Kriegshilfe Württem 
berg". Sitz in Stuttgart. Sein Zweck wird der Amts 
versammlung bekannt gegeben, ebenso der Erlaß des 
Kgl. Ministeriums des Innern vom 25. April lfd. Jrs. 
N. 4494, welcher die Aufnahme staatl. Darlehen durch 
die Amtskörperschaften zum Zweck der Kriegshilfe betrifft. 
In dieser Hinsicht hat der Bezirksrat entsprechend 
dem Vorschlag des Vorstands der Kriegshilfe und aus 
Zweckmäßigkeitsgründen genanntem Vereinsvorstand ge 
genüber ff. Erklärung — vorbehältlich der Zustimmung 
1 der Amtsversammlung'— abgegeben: ' 4 
„Die Amtskörperschaft Laupheim ermächtigt den 
Verein „Kriegshilfe Württemberg" für sie die Darlehens- 
summen von der Staatshauptkasfe in Empfang zu nehmen 
und. dieselben nach Eingang der Schuldscheine von seiten 
der Unterstützungsbedürftigen und Regelung der Sicher 
heiten durch den Bezirksrat an die Unterstützungsbedürf- 
tigen nach näherer Anweisung des Bezirksrats auszu 
zahlen und von ihnen die Zinsen und Rückzahlungsraten 
emzuziehen". 
Hiezu erteilt die Amtsversammlung ihre 
Zustimmung. 
Die Abgabe der Darlehen seitens der Staatskassen 
verwaltung an die betr. Amtskörperschaft erfolgt auf 
Grund eines Darlehenvertrags. Die Urkunde soll auf 
den Betrag lauten, welcher dem voraussichtlichen Ge 
samtbedarf an staatl. Mitteln für die im Bezirk der 
Amtskörperschaft bereits angefallenen und in nächster . 
Zeit zu erwartenden Darlehensgesuchen entspricht. Im 
Rahmen des bewilligten Kredits werden sodann die 
Darlehen von der Staatskassenverwaltung an den Verein 
Kriegshilfe Württemberg in Teilbeträgen von mindestens 
1000 A abgegeben. 
Nach einem Schreiben des Vorstands der Kriegs 
hilfe vom 28. August d. I. kommt für den diess. Amts 
körperschaftsbezirk vorläufig ein Kredit von 10 000 Mk. 
in Betracht. 
Bis jetzt wurde vom Bezirksrat die Gewährung 
eines solchen Darlehens in Höhe von 600 A genehmigt.
	        
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