Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

195 
Diäten und Reisekosten für die 
Mitglieder der Amtsversammlung 
„ des Bezirksrats 
„ der Ersatzkommission 
„ der Oberersatzkommission 
Ortsvorsteher fürs Anwohnen bei den Ersatzge 
schäften in den Musterungsorten 
einer Neufestsetzung zu unterwerfen. 
Der Bezirksrat hat daher unterm 6. d. Mts. be 
schlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen: 
Die bisherigen Pauschalvergütungen für die in 
Betracht kommenden Beteiligten ausnahmslos um 3 -/-L 
zu erhöhen, im übrigen eine weitere Aendernng in der 
bestehenden Bezirkssatzung nicht eintreten zn lassen. 
Die Amtsversammlung 
beschließt: 
1. dein bezirksrätlichen Antrag zuzustimmen, 
2. zur Abänderung der früher errichteten Bezirkssatzung die Vollziehbarkeits 
erklärung der K. Kreisregierung zu erbitten. 
Beitritt der Amtskörperschaft zum württ. 
Giroverband. § 256. 
Mit Rücksicht auf die große, volkswirtschaftliche Be 
deutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat der Be 
zirksrat im Verfolg seiner früher in der Sache gefaßten 
Beschlüsse vom 12. Februar 1914 § 13, und vom 30. 
August 1916, § 296 unterm 17. März 1917 § 333 weiter 
beschlossen: 
1. Zum Zweck der Einführung des Giroverkehrs bei 
den württ. Sparkassen die Amtskörperschaft Laup 
heim nach Maßgabe der von dem Württ. Spar 
kassenverband entworfenen Satzung mit den in § 2 
dieser Satzung noch einzeln zu bezeichnenden Körper 
schaften zu einem Giroverband zu vereinigen; 
2. Eine Ergänzung der Satzung der Oberamtsfparkasse 
in ff. Punkten vorzunehmen: 
a) in § 2 ist in Ziff. 1 anzufügen: 
„sowie einen Giroverkehr nach Maßgabe der 
Satzung des württ. Giroverbands einzurichten" 
b) in § 3 ist als Ziffer 8 anzufügen: 
„Die Sparkonten der Einleger sind von den 
Girokonten derselben getrennt zu halten", 
c) in § 17 ist als Ziffer 8 anzuführen: 
„durch ein nach Maßgabe der Satzung des 
württ. Giroverbands bei diesem anzulegendes 
Guthaben"; 
3. Zu dieser Satzungsänderung die Zustimmung der 
Amtsversammlung nachzusuchen; 
4. Die Stammeinlage für jedes Konto auf 10 M und 
die Verzinsung auf 3% festzusetzen. 
Beschlich: 
1. Zustimmung zur Satzungsänderung zu erteilen, sowie 
2. Genehmigung des K. Ministeriums des Innern hiezu zu erbitten. 
3 • Die Amtsversammlung bestimmt, für sämtliche amtskörperschaftliche Ver 
waltungen, daß bei Zahlungen mittels Postanweisung ober Zahlkarte die 
Posteinlieferungsscheine, ferner bei Zahlungen aus einem Postscheckguthaben 
durch Ueberweisung oder Scheck, sowie bei Zahlungen aus einem Giro gut 
haben bei einer öffentlichen Sparkasse durch Ueberweisung die den über 
wiesenen Betrag, sowie den Namen nnd Wohnort des Empfängers ent 
haltenden und mit dem Stempel des Postscheckamts oder der Girokasse ver 
sehenen Lastschriftzettel (bei Sammelüberweisungen und Sammelschecks unter 
der gleichen Voraussetzung die Doppelschrift zu diesen)' als Empfangsbe 
scheinigungen bei Betrügen bis zu 800 ^ genügen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.