laufenden Mittel für den Geschäftsverkehr zu beschaffen
und gegen 4 % % Zins und % % Umsatz Provision zur
Verfügung zu stellen.
Die nötige Bürgschaft hat Prehmar selbst zu stellen.
Die aus dem Geschäftsverkehr sich ergebenden Ge-
schästsüberschüsse oder Verluste fallen nach wie vor der
Amtskörperschaft zu. Eine Aenderung in der allge
meinen Geschäftsführung und im Verhältnis des Geschäfts
führers zur Amtskörperschaft tritt nur insofern ein, als
er nunmehr die sämtlichen Kassen-,und Rechnungsge
schäfte selbst besorgt. Eine Sicherheitsleistung erscheint
bei diesem Geschäftsverfahren nicht notwendig. Es wird
ein Prüfungsausschuß neu gebildet und in denselben be
stellen die Bezirksratsmitglieder Fabrikant A. Schupp
und Sägewerksbesitzer A. Schilling. Dieselben sollen etwa
alle Vierteljahre gelegentlich ihrer Anwesenheit bei Be
zirksratssitzungen von der Geschäftsführung der Getreide-
, stelle Einsicht nehmen.
In letzterer Beziehung ist der Geschäftsführer Preß-
mar vom Bezirksrat neuerdings dazu angehalten worden,
mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres — 15. August —
jeweils spätestens auf 15. Monatsbilanz über den auf
den Letzten eines Monats sich ergebenden Geschäftsstand
sowohl bei der Getreide- als auch Futtermittelstelle zu
fertigen und solche zunächst dem K. Oberamt zu über
geben.
Beschluß:
Zuzustimmen.
Selbstwirtschast mit Getreide im Wirtschasts-
jahr 1917,
§ 260.
Nach den im abgelaufenen Erntejahr gemachten
Erfahrungen reicht die Ernte 1917 nicht allein dazu aus,
um die Bevölkerung im hiesigen Oberamtsbezirk bis zum
15. September kommeuden Jahres zu versorgen, es
können vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch
größere Ueberschußmengen au die Reichsgetreidestelle ab
geführt werden.
Auf Vorschlag des Geschäftsführers Preßmar wurde
vom Bezirksrat in der Sitzung am 14. Juni ds. Is.
— § 351 — beschlossen, bei der Amtsversammlung zu
beantragen:
wie in den Vorjahren, so auch im neuen Erntejahr
wieder die Selbstwirtschast mit dem für den diess. Kom
munalverband beschlagnahmten Brotgetreide bis zur
Höhe seines Bedarfsanteils einzuführen.
Beschluß:
Zustimmuug.
§ 261.
Die Geschäfte bei der hiesigen Getreidestelle, zu
welcher neuerdings auch diejenigen über die Vermitt
lung des Futtermittelverkehrs gekommen sind, haben sich
inzwischen ganz erheblich vermehrt und es sieht sich der
Geschäftsführer in erster Linie veranlaßt, die mit der
Geschäftsstelle vereinigten verschiedenen Abteilungen wie
Getreide- und Mehlversorgung, Verbrauchsregelung mit
sonstigen Nahrungs- und Futtermitteln getrennt einzu
richten und abgesondert zu führen.
Auf Vorschlag des Geschäftsführers Preßmar hat
der Bezirksrat in der Sitzung vom 14. Juni ds. Is.
— § 350 — vorbehältlich der Zustimmung der Amts
versammlung ff. Geschäfts-Verteilung gutgeheißen: