I. Die Getreide- und Mehlgeschäfte
übernimmt der Geschäftsführer Preßmar selbst zur Be
sorgung unter Beibehaltung des einzigen ihm zur Ver
fügung stehenden Hilfsarbeiters Beck,
II. di e G efchäfte der Nahrungsmittel-
■ Verteilung
sollen dem Kaufmann Karl Raff,
III. diejenigen der Bezirksfuttermittelstelle
dem Kaufmann Josef Wächter von hier,
je unter eigener Verantwortung und Gewährung
eines Arbeitstaggeldes von 5 ,N zur Besorgung vom
1. Mai ds. Is. übertragen werden.
Beschluß:
Zuzustimmeu.
Mit Rücksicht einerseits auf den bei der hiesigen
amtskörperschaftlichen Geschäftsstelle inzwischen sich ganz
erheblich gesteigerten Geschäftsumfang und die damit
verbundene große Verantwortlichkeit, andererseits infolge
der verteuerten Lebenshaltung hat der Bezirksrat in der
letzten Sitzung am 6. ds. Mts. den seitherigen festen
Monatsgehalt des Geschäftsführers Preßmar mit Wir
kung vom 1. September 1917 a b von 300 M auf 500
Mark vorbehältlich der Zustimmuug der Amtsverfamm-
lung erhöht.
Beschluß:
Zustimmung.
Gehaltserhöhung des Gegenrechners Brunner
bei der hiesigen Sparkasse.
• § 262
Der Gegenrechner bei der hiesigen Oberamtsspar
kasse, Brunner, wurde im Dezember 1911 mit einem
Ansangsgehalt von 2400 M und einer Vorrückung je
weils nach 3 Jahren um je 200 ^ bis zum Höchst
betrage von 3900 ^ angestellt. Zur Zeit steht Kontrolleur
Brunner im Gehalt von 2600 Mark. Im Vergleich zu
den Gegenrechnern anderer Bezirke findet er seinen Ge
halt für zu nieder bemessen und bittet daher in einem
näher begründeten Gesuch vom 27. Juli ds. Is. um
entsprechende Gehaltserhöhung.
Der Bezirksrat hat am 6. ds. Mts. beschlossen,
bei der Amtsversammlung zu beantragen, den Kontrolleur
Brunner mit Wirkung vom 1. Januar 1917 an in den
erhöhten Gehalt von 3000 ä einzuweisen.
Beschluß:
Zustimmung
unter der Erklärung, daß au dem erhöhten Gehalt ein Amtsaufwand nicht in
Abzug zu bringen ist und hienach der volle Betrag als pensiousberechtigtes
Einkommen gelten soll.
Gesuch des Oberamtsbaumeisters Küchle um
Erhöhung seiner Diäten und Reisekosten.
§ 263.
Für auswärtige Dienstverrichtungen erhält Ober
amtsbaumeister Küchle eine Reisevergütung, die gemäß
8 10 der Dienstanweisung -für die oberamtlichen Techniker
bei einem ganzen Tag 4 M und einem halben Tag 2
Mark beträgt.
Auf die Eingabe des Oberamtsbaumeisters Küchle
vom 5. ds. Mts., ihm die Diäten auf die in § 13 des
Dienstvertrags genannten Sätze zu erhöhen, hat der Be
zirksrat am 6. ds. Mts. — vorbehältlich der Zustimmung
der Amtsversammlung — beschlossen, den Betrag der