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2. den beteiligten Fleischbeschauern als Entschädigung
für Besorgung des Geschäfts der Annahme und Ab
lieferung von Speck und Schmalz, sowie der sogen.
„Hindenburgspenden" an die Bezirkssammelstelle den
Betrag von 10 ^ pro 1 Pfd. Speck und Schmalz zu
gewähren.
3. den betreffenden Ortsvorstehern für die Aus
bezahlung der monatlichen Familien-Unterstützungen an
die Angehörigen Einberufener eine Zahlgebühr von 0,50
Prozent mit Wirkung vom 1. April 1916 an auszusetzen.
Beschluß:
Zuzustimmen.
a . Entschädigung des Oberamtspflegers für Be
sorgung außerordentlicher Kriegsgeschäfte.
b. Berwilligung einer außerordentlichen Be
lohnung für Befvrgnng von Geschäften bei der
Getreidestelle.
§ 267.
Des weiteren hat der Bezirksrat am 6. ds. Mts.
— vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung
beschlossen, dem Oberamtspfleger Lerch in gleicher Weise
wie den Ortsvorstehern und Gemeindepflegern
a ) für Ausbezahlung der monatlichen Familien-
unterstützungeu an Angehörige Einberufener aus der
Stadt Laupheim eine Zahlgebühr von 0,50% mit Wir
kung vom 1. April 1916 an, auszusetzen;
b) desgleichen der Vergütungen für Haushaltungs
metall, Zinn, Speck und Schmalzabgabe eine Gebühr
voir 2% und für die ausbezahlten Fleifchkarten-Zuschüsse
eine solche von 0,30% der verausgabten Summe zu
verwilligen.
Ferner beantragt der Bezirksrat auf Grund eines
Beschlnsses vom 6. ds. Mis. bei der Amtsversammlung
c) dem Oberamtspfleger Lerch für Besorgung des
äußerst umfangreichen Kassen- und Rechnungsgeschäfts
bei der amtskörperschaftlichen Geschäftsstelle für Getreide
und Mehl in der Zeit vom 1. April 1915 bis 1. Februar
1917 eine außerordentliche Belohnung von 1000 M aus
Mitteln der Getreidestelle zu genehmigen.
Beschluß:
zu a und b Zustimmung zu erteilen und zu c diesen Antrag zum Beschluß
zu erheben.
Gewährung Von Gehalts- bezw. Teuerungszu
lagen an Amtskörperfchaftsbeamte und Unter
beamte.
§ 268.
Nachdem seitens des K. Ministeriums d. I. die
Anregung zur Gewährung von
Kriegsteuerungs-Zulagen
an die Amtskörperschaftsbeamten und Unterbeamten ge
geben und Oberamtspfleger Lerch die dazu nötigen Unter
lagen beschafft, hat der Bezirksrat am 6. ds. Mts. ent
sprechend dem vorliegenden Gesuch der beteiligten Körper
schaftsbeamten vom 4. Juni ds. Is. vorbehältlich der
Zustimmung der Amtsversammlung beschlossen:
Sämtlichen in Betracht kommenden diess. Amts
körperschaftsbeamten und Unterbeamten eine Teuerungs
zulage mit Wirkung vom 1. Oktober 1916 ab in Höhe
von 15% bei einem Diensteinkommen von weniger als
3000 ^ und von 10% bei einem Einkommen von 3000
Mark und darüber zu gewähren.
Hienach wird sich diese Zulage gemäß der von
Oberamtspfleger Lerch gefertigten Uebersicht unter ent
sprechender Aufrundung für die Einzelnen wie folgt
berechnet:
1. bei Oberamtspfleger Lerch
bei einem Gehalt a ls Oberamtspfleger von 2 800 J6
„ „ „ „ Bez.-Krankenh.-Verw. 800 ^
aus 3 600 ^ 10% = 360 A