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c. für ein Nestjunges der gen. Vogelarten je die
Hälfte dieser Sätze,
ä. für 1 Wiesel auf 50 4.
Beschluß:
Zuzustimmen
unter Gewährung der den Ortsvorstehern seither schon verwilligten Belohnung
von 5 4 Pro eingeliefertem Stück und Aufhebung des früheren Beschlusses
der Amtsversammlung vom 12. Mai 1906.
Entschädigung der Gemeinden sür Besorgung
Von Geschäften für de« Kommunalverbnud.
§ 275.
Von der Erwägung ausgehend, diejenigen Beamten,
die speziell mit der Besorgung der Geschäfte auf dem
Gebiete der Nahrungsmittelversorgung in Anspruch ge-
uommen sind, in einer den jetzigen Zeitumständen ange
messenen Weise zu entlohnen, hat der Bezirksrat am
22. Juni ds. Is. — § 468 — beschlossen, bei der
Amtsversammlung zu beantragen:
den den Gemeinden in der letztjährigen Amtsversamm
lung verwilligten amtskörperschaftl. Beitrag mit 30 4
vom 1. April 1918 an auf
— 50 4 —
unter der Voraussetzung zu erhöhen, daß die der
einzelnen Gemeinde nach Verhältnis ihrer Einwohner
zahl zukommende Vergütung zur Entlohnung der in
Betracht kommenden Beamten verwendet wird.
Beschluß:
Zustimmung.
Beitritt der Amtskörherschaft Ulm zum Bezirks-
Berband Oberschw. Elektrizitätswerke.
§ 276.
Die Amtskörperschaft Ulm beabsichtigt dem Bezirks
verband -Oberschw. Elektrizitätswerke beizutreten. Dazu
bedarf es aber nach § 1 Abf. 3 der Satzung des Bezirks
verbands der Zustimmung der Amtsversammlungen
sämtl. dem Bezirksverband angehörender Amtskörper
schaften.
Die Gemeinden des Bezirks Ulm, welche für die
Versorgung durch den Verband in Betracht kommen,
sind dem letzteren bereits angeschlossen und werden von
ihm auch schon mit Strom versorgt.
Unterm 17. Januar ds. Jrs. — § 423 — hat der
Bezirksrat — vorbehältlich der Zustimmung der Amts
versammlung beschlossen:
gegen den Eintritt der Amtskörperschaft Ulm in den
Bezirksverband nach Maßgabe der bestehenden Satzungen
eine Einwendung nicht zu erheben.
Beschluß:
Znzustimmen.
Schuldaufnahme zur Bestreitung des Aufwands
der reichsgesetzl. Familien- und sonstigen Kriegs
unterstützungen an Angehörige Ausmarschierter.
§ 277.
Oberamtspfleger Lerch berichtet über den finanziellen
Umfang der bis heute geleisteten Familienunterstützungen.
Darnach beträgt der Aufwand:
a., der von Kriegsausbruch an bis zum 31. August
1918 ausbezahlten reichsgesetzl. Familienunter
stützungen 2 601 878 ^
b., der Zuschußunterstützungen aus
der Kriegswohlfahrtspflege inner
halb des gleichen Zeitraums 266 970 ^
c., der Kosten für die Kriegskranken
fürsorge 93 496 ^
zusammen 2 962 344 ^
hieran wurden bis heute ersetzt
zu a., 080 968 ^
zu b., 170 000 ^
zu 0., 37 906 M zus. 488 874 ^
sonach Restaufwand 2 473 470 ^