Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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c. für ein Nestjunges der gen. Vogelarten je die 
Hälfte dieser Sätze, 
ä. für 1 Wiesel auf 50 4. 
Beschluß: 
Zuzustimmen 
unter Gewährung der den Ortsvorstehern seither schon verwilligten Belohnung 
von 5 4 Pro eingeliefertem Stück und Aufhebung des früheren Beschlusses 
der Amtsversammlung vom 12. Mai 1906. 
Entschädigung der Gemeinden sür Besorgung 
Von Geschäften für de« Kommunalverbnud. 
§ 275. 
Von der Erwägung ausgehend, diejenigen Beamten, 
die speziell mit der Besorgung der Geschäfte auf dem 
Gebiete der Nahrungsmittelversorgung in Anspruch ge- 
uommen sind, in einer den jetzigen Zeitumständen ange 
messenen Weise zu entlohnen, hat der Bezirksrat am 
22. Juni ds. Is. — § 468 — beschlossen, bei der 
Amtsversammlung zu beantragen: 
den den Gemeinden in der letztjährigen Amtsversamm 
lung verwilligten amtskörperschaftl. Beitrag mit 30 4 
vom 1. April 1918 an auf 
— 50 4 — 
unter der Voraussetzung zu erhöhen, daß die der 
einzelnen Gemeinde nach Verhältnis ihrer Einwohner 
zahl zukommende Vergütung zur Entlohnung der in 
Betracht kommenden Beamten verwendet wird. 
Beschluß: 
Zustimmung. 
Beitritt der Amtskörherschaft Ulm zum Bezirks- 
Berband Oberschw. Elektrizitätswerke. 
§ 276. 
Die Amtskörperschaft Ulm beabsichtigt dem Bezirks 
verband -Oberschw. Elektrizitätswerke beizutreten. Dazu 
bedarf es aber nach § 1 Abf. 3 der Satzung des Bezirks 
verbands der Zustimmung der Amtsversammlungen 
sämtl. dem Bezirksverband angehörender Amtskörper 
schaften. 
Die Gemeinden des Bezirks Ulm, welche für die 
Versorgung durch den Verband in Betracht kommen, 
sind dem letzteren bereits angeschlossen und werden von 
ihm auch schon mit Strom versorgt. 
Unterm 17. Januar ds. Jrs. — § 423 — hat der 
Bezirksrat — vorbehältlich der Zustimmung der Amts 
versammlung beschlossen: 
gegen den Eintritt der Amtskörperschaft Ulm in den 
Bezirksverband nach Maßgabe der bestehenden Satzungen 
eine Einwendung nicht zu erheben. 
Beschluß: 
Znzustimmen. 
Schuldaufnahme zur Bestreitung des Aufwands 
der reichsgesetzl. Familien- und sonstigen Kriegs 
unterstützungen an Angehörige Ausmarschierter. 
§ 277. 
Oberamtspfleger Lerch berichtet über den finanziellen 
Umfang der bis heute geleisteten Familienunterstützungen. 
Darnach beträgt der Aufwand: 
a., der von Kriegsausbruch an bis zum 31. August 
1918 ausbezahlten reichsgesetzl. Familienunter 
stützungen 2 601 878 ^ 
b., der Zuschußunterstützungen aus 
der Kriegswohlfahrtspflege inner 
halb des gleichen Zeitraums 266 970 ^ 
c., der Kosten für die Kriegskranken 
fürsorge 93 496 ^ 
zusammen 2 962 344 ^ 
hieran wurden bis heute ersetzt 
zu a., 080 968 ^ 
zu b., 170 000 ^ 
zu 0., 37 906 M zus. 488 874 ^ 
sonach Restaufwand 2 473 470 ^
	        
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