16 ., Belohnung des Kapitalbriefverwahrers von 15 auf 20 Mk.
Den unständigen Beamten:
17 ., Gehalt des stellv. Gegenrechners bei der Oberamtssparkaffe
von 2400 a uf 2880 Mk.,
18 ., dto. des Hilfsarbeiters bei der Oberamtspflege
(seither 7 Mk. Taggeld) jetzt Jahresgehalt ' 2400 Mk.
Die Gehaltszulage für den Hausmeister an der
hies. Wanderarbeitsstätte foN bis zur Entscheidung der
Erhöhung seines Pensionsanspruchs seitens der Staats
finanzverwaltung im Anstand belasten und die Regelung
dem Bezirksrat übertragen werden.
Beschluß:
Zustimmung.
§ 281.
Aus dem im vorhergehenden § erwähnten Grunde,
sollen dem bezirksrätlichen Antrag vom 22. Aug. d. Is.
— § 475 — zufolge — vorbehältlich der Zustimmung der
Amtsversammlung — nachstehende Belohnungen mit
Wirkung vom 1. Januar 1918 wie folgt erhöht'werden:
1 ., das Honorar der barmh. Schwestern an das Mutterhaus Reute
für jede Schwester von 200 auf -------
2 ., die Belohnung der Geistlichen für die Pastoration
a) des K. Stadtpfarramts von 250 auf
b) „ Evgl. „ „ 75 „
3 ., für die seither dem Kath. Kaplan und Vikar ausge
setzten 50 Mk. für eine wöchentlich zu lesende hl. Messe
in der Bez.-Krankenhaus-Kapelle jetzt
4 ., Belohnung für die Prüfung der Bez.-Krankenhaus-
Rechnung von 50 auf
jedoch nur über die Kriegsdauer, weil die Rechnung
durch den Aufwand auf das Vereinslazarett bedeutend
an Umfang zugenommen hat.
Beschluß:
Zuzustimmen.
Neusestsetzung der Bezirks-Satzung bezüglich der
Taggelder, Diäten und Reisekosten in Körper-
schastsangelegenheiten.
300
330
100
100
100
Mk. pro Jahr,
Mk.,
Mk.,
Mk..
Mk.,
§ 282.
Da in der letztjährigen Amtsversammlung — ob.
S. 424 ff. und § 255 — nur die Ziff. 4 der Satzung
un m 13. Juni 1908
vom or ■, innn betr.
23. April 1909
die Taggelder, Diäten u. Reisekosten der Mitglieder der
Amtsversammlung u.s.w.,
geändert wurde, wonach die daselbst genannten Pauschal
entschädigungen ausnahmslos um 3 Mk. erhöht worden
stud, hat die K. Kreisregierung Ulm bei der Vollzieh
barkeitserklärung dieser Satzungsänderung mit Erlaß
vom 22. Septbr. 1917 darauf hingewiesen, daß durch
diese Erhöhung bei Reisen von einem Bezirksort zur
Oberamtsstadt eine kaum begründete Ungleichheit gegen
über den bei anderen Reisen geltenden Vergütungen
(Ziff. 1—3 der Satzung) geschaffen wird.
Der Bezirksrat beschloß daher am 22. Aug. d. Is.
— 481 — bei der Amtsversammlung zu beantragen:
1., den in Ziff. 1 der Satzung genannten Betrag von
9 auf 12 Mk., sowie den in Ziff. 2 gen. Betrag
von 3 aus 9 Mk., bezw. von 6 auf 12 Mk. zu er
höhen, dagegen Ziff. 3 der Satzung unverändert
sortbestehen zu lassen.
Beschluß:
Zuzustimmen
uud die Vollziehbarkeitserklärung K. Kreisreg. zu dieser Satzungsänderung'
Des weiteren hat der Bezirksrat am 22. August
ö$. ^. auf Antrag des Oberamtspflegers Lerch, welcher
bme abermalige Erhöhung der Pauschalentschädigungen
) für die Mitglieder der Amtsversammlung etc. für ange-
/ K^gi erachtete, beschlossen — vorbehältlich der Zustim
mung der Amtsversammlung —