Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

16 ., Belohnung des Kapitalbriefverwahrers von 15 auf 20 Mk. 
Den unständigen Beamten: 
17 ., Gehalt des stellv. Gegenrechners bei der Oberamtssparkaffe 
von 2400 a uf 2880 Mk., 
18 ., dto. des Hilfsarbeiters bei der Oberamtspflege 
(seither 7 Mk. Taggeld) jetzt Jahresgehalt ' 2400 Mk. 
Die Gehaltszulage für den Hausmeister an der 
hies. Wanderarbeitsstätte foN bis zur Entscheidung der 
Erhöhung seines Pensionsanspruchs seitens der Staats 
finanzverwaltung im Anstand belasten und die Regelung 
dem Bezirksrat übertragen werden. 
Beschluß: 
Zustimmung. 
§ 281. 
Aus dem im vorhergehenden § erwähnten Grunde, 
sollen dem bezirksrätlichen Antrag vom 22. Aug. d. Is. 
— § 475 — zufolge — vorbehältlich der Zustimmung der 
Amtsversammlung — nachstehende Belohnungen mit 
Wirkung vom 1. Januar 1918 wie folgt erhöht'werden: 
1 ., das Honorar der barmh. Schwestern an das Mutterhaus Reute 
für jede Schwester von 200 auf ------- 
2 ., die Belohnung der Geistlichen für die Pastoration 
a) des K. Stadtpfarramts von 250 auf 
b) „ Evgl. „ „ 75 „ 
3 ., für die seither dem Kath. Kaplan und Vikar ausge 
setzten 50 Mk. für eine wöchentlich zu lesende hl. Messe 
in der Bez.-Krankenhaus-Kapelle jetzt 
4 ., Belohnung für die Prüfung der Bez.-Krankenhaus- 
Rechnung von 50 auf 
jedoch nur über die Kriegsdauer, weil die Rechnung 
durch den Aufwand auf das Vereinslazarett bedeutend 
an Umfang zugenommen hat. 
Beschluß: 
Zuzustimmen. 
Neusestsetzung der Bezirks-Satzung bezüglich der 
Taggelder, Diäten und Reisekosten in Körper- 
schastsangelegenheiten. 
300 
330 
100 
100 
100 
Mk. pro Jahr, 
Mk., 
Mk., 
Mk.. 
Mk., 
§ 282. 
Da in der letztjährigen Amtsversammlung — ob. 
S. 424 ff. und § 255 — nur die Ziff. 4 der Satzung 
un m 13. Juni 1908 
vom or ■, innn betr. 
23. April 1909 
die Taggelder, Diäten u. Reisekosten der Mitglieder der 
Amtsversammlung u.s.w., 
geändert wurde, wonach die daselbst genannten Pauschal 
entschädigungen ausnahmslos um 3 Mk. erhöht worden 
stud, hat die K. Kreisregierung Ulm bei der Vollzieh 
barkeitserklärung dieser Satzungsänderung mit Erlaß 
vom 22. Septbr. 1917 darauf hingewiesen, daß durch 
diese Erhöhung bei Reisen von einem Bezirksort zur 
Oberamtsstadt eine kaum begründete Ungleichheit gegen 
über den bei anderen Reisen geltenden Vergütungen 
(Ziff. 1—3 der Satzung) geschaffen wird. 
Der Bezirksrat beschloß daher am 22. Aug. d. Is. 
— 481 — bei der Amtsversammlung zu beantragen: 
1., den in Ziff. 1 der Satzung genannten Betrag von 
9 auf 12 Mk., sowie den in Ziff. 2 gen. Betrag 
von 3 aus 9 Mk., bezw. von 6 auf 12 Mk. zu er 
höhen, dagegen Ziff. 3 der Satzung unverändert 
sortbestehen zu lassen. 
Beschluß: 
Zuzustimmen 
uud die Vollziehbarkeitserklärung K. Kreisreg. zu dieser Satzungsänderung' 
Des weiteren hat der Bezirksrat am 22. August 
ö$. ^. auf Antrag des Oberamtspflegers Lerch, welcher 
bme abermalige Erhöhung der Pauschalentschädigungen 
) für die Mitglieder der Amtsversammlung etc. für ange- 
/ K^gi erachtete, beschlossen — vorbehältlich der Zustim 
mung der Amtsversammlung —
	        
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