Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

die in Ziff. 4 der oben erwähnten Satzung vom 
13. Juni 1908 : 
22 April 1909 genannten Pauschalvergutungen, die 
bereits in der letzten Amtsversammlung eine Erhöhung 
um je 3 Mk. erfahren haben, weiter zu erhöhen und 
zwar: 
a) für die Mitglieder von Laupheim um je 3 Mk., 
b) für alle übrigen Mitglieder um je 5 Mk. 
Beschluß: 
Zuzustimme« 
und zu dieser neuen Satzungsänderung die Vollziehbarkeitserklärung K. Kreis 
regierung zu erbitten. 
Beschlußfassung über Anerkennung der Oberamts ¬ 
pflege- und Bezirtskrankenhaus-Rechnung 
für 1916. 
§ 283. 
Die vom Bezirksrat am 5. ds. Mts. einer sachlichen 
Prüfung unterzogenen Rechnungen der 
Oberamtspflege und Bezirkskrankenhausverwaltung 
je für das Rechnungsjahr 1916 
werden gemäß Art. 77 der Bez.O. mit dem Antrag auf 
Anerkennung und Entlastung des Rechners übergeben. 
Die Amtsversammlung 
beschließt: 
die beiden genannten Rechnungen ohne Erteilung von Rezessen anzuerkennen 
und die betr. Rechner zu entlasten. 
Voranschlag der Amtskörperschaft für 1918. 
Der von Oberamtspsleger Lerch entworfene Voran 
schlag für den Haushalt der Amtskörperschaft für das 
Rechnungsjahr 1918 wird von ersterem vorgetragen und 
nach den einzelnen Positionen geprüft. 
Nach demselben ergibt sich eine Unzulänglichkeit in 
Höhe von 305 000 Mk. 
wovon 138 000 Mk. 
auf sämtliche Gemeinden des Oberamts 
bezirks und 23 000 Mk. 
auf die der Verwaltungsaktuare bedürfenden 38 Ge 
meinden umzulegen sind. 
Gemäß Antrags des Bezirksrats vom 5. ds. Mts. 
wird 
beschlossen: 
1 ., eine Amtskörperschaftsumlage in Höhe von 
— 161 000 Mk. — 
— gegenüber von 135 000 Mk. im Vorjahr — für das laufende Rechnungs 
jahr festzusetzen und zu diesem Haushaltsplan die Vollziehbarkeitserklärung 
K. Kreisregierung nachzusuchen. 
2 ., den Betrag 
a) von 94000 Mk. herrührend aus dem außerordentl. Schuldzinsen 
anfall-Voranschlag S. 39 Ziff. 13 aus . Anlehensmitteln zu decken — 
s. oben § 277 Ziff. 2 - 
b) die Abtragung der jährlichen Schuldentilgungsrate mit 5000 Mk 
mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse auch für das Rechnungsjahr 1918 
auszusetzen und die Genehmigung K. Kreisregierung dazu sich zu 
erbitten, 
c) von dem bei der Bezirkskrankenhausverwaltung im Laufe der Jahre 
angesammelten verfügbaren Restvermögen einen Teil desselben im Be 
trag von 50 000 Mk. zur teilweisen Deckung des Etatsdefizits zu 
verwenden, 
3 ., für Zwecke der Wohlfahrtspflege einschließlich der Gewährung der seitherigen 
Beiträge an Wohltätigkeitsanstalten, Vereine etc. den Betrag von 16 000 
Mark, gemäß § 49, Abs 2, der Vollz.-Verf. z. Bez.O., auf die Ueberschüsse 
der Oberamtssparkaffe zu übernehmen und die Genehmigung K. Ministeriums 
d. I. hiezu zu erbitten.
	        
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