„Bei Umlagen des Verbands wird der auf die
einzelnen Mitglieder entfallende Betrag in der
Weife festgestellt, daß der einen Hälfte die Zahl
der Girobuchungen auf dem Konto jeder Ver
bandssparkasse, der anderen Hälfte die Summe
aller Gut- und Lastschriften zugrunde gelegt wird,
b, In § 10 den zweiten Satz und im dritten Satz
die Worte:
„in Stuttgart die Mitglieder der Gemeinde
kollegien und die Gemeindebeamten" zu streichen,
dagegen als Absatz 2 dem dem § 10 folgende
Bestimmung anzufügen:
„Die im Wege des Vertrags angeschlossenen
Sparkassen (Gemeindesparkassen und die Landes
sparkasse) können je einen Vertreter in die Ver
bandsversammlung entsenden."
2. Zu diesen Aenderungen der Verbandssatzung die
Zustimmung der Amtsversammlung nachzusuchen.
Beschluß:
Zuzustimmen.
§ 287.
Der Geschäftsführer der amtskörperschaftl. Geschäfts
stelle für Getreide und Mehl erstattet eingehenden Bericht
über has finanzielle Ergebnis des abgelaufenen Wirt
schaftsjahres, das auf Grund vorläufigen Abschlusfes als
ein günstiges bezeichnet werden kann. Auch werden von
ihm die in der Anlage enthaltenen Anträge für das neue
Wirtschaftsjahr zur Kenntnis der Amtsversammlunq
gebracht.
Dem bezirksrätlichen Antrag vom 5. ds. Mts. zu
folge wird
beschlossen:
wie in den vergangenen Jahren, so auch für das neue Erntejahr die Selbst
wirtschaft durch den hies. Kommunalverband mit dem eigenen Brotgetreide bis
zur Höhe seines Bedarfsanteils wieder einzuführen.
Gleichzeitig wird den vom Geschäftsführer Preßmar unterbreiteten Vor
schlägen einer durchgreifenden Organisation der gesamten Verwaltungs- und
betriebstechnischen Einrichtung der hies. Geschäftsstelle für Getreide und Mehl,
da diese Maßnahmen zweckmäßig erscheinen, in allen Punkten
zugestimmt.
Vorstehende Verhandlungen beurkundet
Borfitzender:
Oberamtmann Kindel.
Der Schriftführer:
Obersekretär Denser.
Die anwesenden Mitglieder des Bezirksrats:
Stadtschultheiß Schick,
Schultheiß Hinsinger,
Adolf Schilling,
Aug. Herzog,
Albert Glanz.