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Mühlen.
Mit den Mühlen sind neue Verträge nach den Vorschriften der Reichs- und Landesgetreide
stelle abgeschlossen worden. Mahllohn ^ 3 - wie bisher. Zur Ausmahlung für bgn Kommu
nalverband sind vorläufig zugelassen:
Schuhbaur
Laupheim
für monatlich
35 000 kg
Müller
Laupheim
für monatlich
5 000 kg
Baur
Schwendi
für monatlich
7 500 kg
Barthold
Schönebürg
für monatlich
10000 kg
Walcher
Oberbalzheim
für monatlich
7 500 kg
Ruepp
Weihungszell
für monatlich
2 500 kg
Vogt
Buch
für monatlich
1 2 500 kg
zusammen
80 000 kg
Mühle Vogt in Buch ist reine Kommunalverbandsmühle.
Wegen Unzuverlässigkeit und auch weil die strengen Vorschriften eine Zulassung nicht ratsam
und eine Ueberwachung undurchführbar erscheinen lassen, mußten als Kommunalverbandsmühlen
ausscheiden:
Hänle Baustetten, Hänle Mietingen, Eggert Achstetten, Eggert Steinberg,
Braun Dellmensingen, Müller Wiblingen, Scharpf Baltringen, Genossenschafts
mühle (letztere wegen Entbehrlichkeit) die jetzt noch zugelassenen Mühlen reichen
zur Versorgung des Bezirks aus. Melange sich die von der Reichs- und
Landesgetreidestelle vorgeschriebene reinliche Scheidung der Selbstversorger und
Kommunalverbandsmühlen noch hinausziehen läßt, hängt von dem Verhalten
der Müller ab.
Wenn die Verfehlungen fortdauern, muß die Trennung im Interesse der Selbstwirtschaft
des Bezirks durchgesührt werden.
Dem Bezirk ist die Austage gemacht, einen eigenen Mühlenkontrolleur aufzustellen. Die
Aufstellung eines solchen würde ermöglichen, die Mühlen zur Einhaltung der Mahlvorschriften
zu erziehen, so daß die Beamten der Reichsgetreidestelle nicht wie bisher stets unzählige Ver
fehlungen feststellen können, wegen denen sich die Geschäftsstelle in langen Berichten zu verant
worten hat.
Der eigene Prüfungsbeamte hätte insbesondere darauf zu achten, daß die Mahlbücher in
Ordnung sind, daß die Mahlkarten rechtzeitig zurückgeliefert werben. Er hätte außerdem
den Müllern bei der Führung der Mahlbücher an die Hand zu gehen, seine Tätigkeit soll also
mehr eine belehrende und ordnende sein. Von ihm festgestellte Verfehlungen könnten ohne
größeres Aufsehen selbst geordnet werden.
Als Prüfungsbeamter wird Gehilfe Beck vorgeschlagen. Von ihm ausgeführte Prüfungs
aufträge haben befriedigt.
Eine reinliche Scheidung der Mühlen würde für diese keine Benachteiligung bedeuten, da
den Selbstversorgermühlen ja die Aufträge zufließen, die bisher von den Kommunalverbands
mühlen erledigt wurden.
Mehlpreise.
Mit Rücksicht auf die erhöhten Getreidepreise sind die Mehlpreise um X 3.50 für 100 kg
auf ^ 43.— hinaufgesetzt worden, im Kleinverkaus kostet das Brotmehl 25 4 das Psund
bisher 23 4- Weißmehl (Krankenmehl) kostet Jt> 52.— die 100 kg der Kleinverkausspreis ist
30 4 das Pfund.
Brotpreise.
Der Brotpreis war bisher 42 4. Infolge der Mehlpreiserhöhung wurde derselbe vom
15. August ab auf 46 4 erhöht Bei diesem Preise verbleibt dem Bäcker eine Spannung von
18. — für 100 kg Mehl für seine Betriebsauslagen usw. In einer Eingabe beantragte die
Bäckerinnung eine Spannung von 24.50 und dem entsprechend einen Brotpreis von 50 4.
Die Landesgetreidestelle hat als Höchstgrenze ^ 20.— Spannung zugebilligt. Wird diese Span
nung den Bäckern zugestanden, so stellt sich der Brotpreis auf 43 + 20 = 63 : 133 — 47 V 2 4
rund 48 Pfennig.
Ein Brotpreis von 48 4 wird als angemessen angesehen.
Neues Wirtschaftsjahr 1918/19,
Die Geschäftsstelle bedarf zur Durchführung der für das neue Wirtschaftsjahr erlassenen
Verordnungen an Personal:
1. Leitung: Geschäftsführer Preßmar.
2. Getreide und Futtermittel: Gehilfe Wächter.
3. Mehlverteilung: Gehilfin Kugler.
4. Buchhaltung, Kasse, Nahrungsmittelverkehr: Gehilfe Raff, sowie eine weitere noch zu be
schaffende Hilfsperson.