Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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Mühlen. 
Mit den Mühlen sind neue Verträge nach den Vorschriften der Reichs- und Landesgetreide 
stelle abgeschlossen worden. Mahllohn ^ 3 - wie bisher. Zur Ausmahlung für bgn Kommu 
nalverband sind vorläufig zugelassen: 
Schuhbaur 
Laupheim 
für monatlich 
35 000 kg 
Müller 
Laupheim 
für monatlich 
5 000 kg 
Baur 
Schwendi 
für monatlich 
7 500 kg 
Barthold 
Schönebürg 
für monatlich 
10000 kg 
Walcher 
Oberbalzheim 
für monatlich 
7 500 kg 
Ruepp 
Weihungszell 
für monatlich 
2 500 kg 
Vogt 
Buch 
für monatlich 
1 2 500 kg 
zusammen 
80 000 kg 
Mühle Vogt in Buch ist reine Kommunalverbandsmühle. 
Wegen Unzuverlässigkeit und auch weil die strengen Vorschriften eine Zulassung nicht ratsam 
und eine Ueberwachung undurchführbar erscheinen lassen, mußten als Kommunalverbandsmühlen 
ausscheiden: 
Hänle Baustetten, Hänle Mietingen, Eggert Achstetten, Eggert Steinberg, 
Braun Dellmensingen, Müller Wiblingen, Scharpf Baltringen, Genossenschafts 
mühle (letztere wegen Entbehrlichkeit) die jetzt noch zugelassenen Mühlen reichen 
zur Versorgung des Bezirks aus. Melange sich die von der Reichs- und 
Landesgetreidestelle vorgeschriebene reinliche Scheidung der Selbstversorger und 
Kommunalverbandsmühlen noch hinausziehen läßt, hängt von dem Verhalten 
der Müller ab. 
Wenn die Verfehlungen fortdauern, muß die Trennung im Interesse der Selbstwirtschaft 
des Bezirks durchgesührt werden. 
Dem Bezirk ist die Austage gemacht, einen eigenen Mühlenkontrolleur aufzustellen. Die 
Aufstellung eines solchen würde ermöglichen, die Mühlen zur Einhaltung der Mahlvorschriften 
zu erziehen, so daß die Beamten der Reichsgetreidestelle nicht wie bisher stets unzählige Ver 
fehlungen feststellen können, wegen denen sich die Geschäftsstelle in langen Berichten zu verant 
worten hat. 
Der eigene Prüfungsbeamte hätte insbesondere darauf zu achten, daß die Mahlbücher in 
Ordnung sind, daß die Mahlkarten rechtzeitig zurückgeliefert werben. Er hätte außerdem 
den Müllern bei der Führung der Mahlbücher an die Hand zu gehen, seine Tätigkeit soll also 
mehr eine belehrende und ordnende sein. Von ihm festgestellte Verfehlungen könnten ohne 
größeres Aufsehen selbst geordnet werden. 
Als Prüfungsbeamter wird Gehilfe Beck vorgeschlagen. Von ihm ausgeführte Prüfungs 
aufträge haben befriedigt. 
Eine reinliche Scheidung der Mühlen würde für diese keine Benachteiligung bedeuten, da 
den Selbstversorgermühlen ja die Aufträge zufließen, die bisher von den Kommunalverbands 
mühlen erledigt wurden. 
Mehlpreise. 
Mit Rücksicht auf die erhöhten Getreidepreise sind die Mehlpreise um X 3.50 für 100 kg 
auf ^ 43.— hinaufgesetzt worden, im Kleinverkaus kostet das Brotmehl 25 4 das Psund 
bisher 23 4- Weißmehl (Krankenmehl) kostet Jt> 52.— die 100 kg der Kleinverkausspreis ist 
30 4 das Pfund. 
Brotpreise. 
Der Brotpreis war bisher 42 4. Infolge der Mehlpreiserhöhung wurde derselbe vom 
15. August ab auf 46 4 erhöht Bei diesem Preise verbleibt dem Bäcker eine Spannung von 
18. — für 100 kg Mehl für seine Betriebsauslagen usw. In einer Eingabe beantragte die 
Bäckerinnung eine Spannung von 24.50 und dem entsprechend einen Brotpreis von 50 4. 
Die Landesgetreidestelle hat als Höchstgrenze ^ 20.— Spannung zugebilligt. Wird diese Span 
nung den Bäckern zugestanden, so stellt sich der Brotpreis auf 43 + 20 = 63 : 133 — 47 V 2 4 
rund 48 Pfennig. 
Ein Brotpreis von 48 4 wird als angemessen angesehen. 
Neues Wirtschaftsjahr 1918/19, 
Die Geschäftsstelle bedarf zur Durchführung der für das neue Wirtschaftsjahr erlassenen 
Verordnungen an Personal: 
1. Leitung: Geschäftsführer Preßmar. 
2. Getreide und Futtermittel: Gehilfe Wächter. 
3. Mehlverteilung: Gehilfin Kugler. 
4. Buchhaltung, Kasse, Nahrungsmittelverkehr: Gehilfe Raff, sowie eine weitere noch zu be 
schaffende Hilfsperson.
	        
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