Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Infolge der andauernden allgemein verteuerten 
Lebenshaltung erachtete es der Bezirksrat für geboten, 
den Amtskörperschaftsbeamten und -Unterbeamten — wie 
bereits auch in anderen Oberamtsbezirken und wie dies 
weiter den Staatsbeamten gegenüber schon geschehen ist — 
Teuerungszulagen zu verwilligen und beschloß des 
halb : 
a) am 14. November 1918, § 498 : 
den in Betracht kommenden Amtskörperschaftsbeamten und -Unterbeamten die vorstehend 
unter Ziffer 1—11 aufgeführten einmaligen Zulagen zu gewähren; 
b) an» 16. April 1919, § 528: 
1. den nämlichen amtskörperschaftlichen Beamten und Unterbeamten eine zweite ein 
malige Teuerungszulage für das Jahr 1918 zu gewähren und in den durch Be 
schluß vom 11. Nov. 1918 festgesetzten Bezügen ausbezahlen zu lassen; 
2. dem Hilfsarbeiter Konrad auf der hiesigen Oberamtssparkasse eine einmalige 
Teuerungszulage von — " ■ 150 J6. zu verwilligen; 
3. Zustimmung der Amtsversammlung zu beiden bezirksrätlichen Beschlüssen a und b 
nachzusuchen. 
Beschluß: 
zuzustimmen. 
Festsetzung ver pensionsberechtigte»» Gehalte der § 291. 
Katastergeometer. Nachdem die aus der Amtskörperschaftskasse an die 
Katastergeometer zu gewährenden Wartgelder gegenüber 
seither um den doppelten Betrag erhöht — zu vergl. 
Beschluß der Amtsversammlung vom 7. September 1918, 
§ 285 Ziff. 8 — und auch deren Taggelder in derselben 
Amtsversammlung - § 285 Ziff. 9 - wesentlich erhöht 
worden sind, war die Neufestsetzung des pensionsberech 
tigten Einkommens der Kat.-Geometer notwendig gewor 
den. Zu diesem Zweck haben die letzteren zunächst je 
eine Uebersicht über die für Besorgung von Kataster 
arbeiten angefallenen Gebührniffe in den Jahren 1911 
bis 1914 aufgestellt. 
Unter Zugrundelegung eines 4- bezw. 2jährigen 
Durchschnitts berechnet sich das diesbezügliche Einkommen 
einschließl. des 700 bezw. 400 ^ betragenden amtskör- 
perschaftl. Wartgelds 
bei Katastergeometer Speth auf 4540 A 
„ ‘ Baur „ 3948 A 
„ „ Eberwein „ 1872 A 
Nach Prüfung und Anerkennung der betreffenden 
Gebühren-Nachweisung wurde vom Bezirksrat am 23. Jan. 
ds. Is. — § 516 — beschlossen: 
1. die pensionsberechtigten Jahreseinkommen der drei 
Katastergeometer je mit Wirkung vom 1. Jan. 1919 
a n auf Grund gelieferter Nachweise wie folgt neu 
festzusetzen: 
für Katastergeometer Speth auf 4500 A 
„ „ Baur „ 3900 A 
„ „ Eberwein „ 1800 A 
und zu erklären, daß hieran ein Amtsaufwand nicht 
in Abzug zu bringen ist, 
2. Zustimmung der Amtsversammlung hiezu nachzusuchen. 
Beschluß: 
zuzustimmen. 
Festsetzung der pensionsberechtigten Gehalte der 
amtskörperschastlichen Straßenwärter. 
§ 292. 
Die Bezüge der amtskörperschaftlichen Straßenwär 
ter wurden in der letztjährigen Amtsversammlung — oben 
§ 285 Ziff. 2 — in der Weise neu geregelt, daß denselben 
von: 1. April 1918 ein Arbeitstaggeld von 4 ^ 50 
verwilligt wurden ist. Dadurch wird nun auch die Neu 
festsetzung ihres seitherigen pensionsberechtigten Einkom 
mens notwendig. 
Nach der von Oberamtspfleger Lerch aufgestellten 
Uebersicht beläuft sich die jährliche Belohnung für nach 
stehend genannte Straßenwärter wie folgt:
	        
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