Infolge der andauernden allgemein verteuerten
Lebenshaltung erachtete es der Bezirksrat für geboten,
den Amtskörperschaftsbeamten und -Unterbeamten — wie
bereits auch in anderen Oberamtsbezirken und wie dies
weiter den Staatsbeamten gegenüber schon geschehen ist —
Teuerungszulagen zu verwilligen und beschloß des
halb :
a) am 14. November 1918, § 498 :
den in Betracht kommenden Amtskörperschaftsbeamten und -Unterbeamten die vorstehend
unter Ziffer 1—11 aufgeführten einmaligen Zulagen zu gewähren;
b) an» 16. April 1919, § 528:
1. den nämlichen amtskörperschaftlichen Beamten und Unterbeamten eine zweite ein
malige Teuerungszulage für das Jahr 1918 zu gewähren und in den durch Be
schluß vom 11. Nov. 1918 festgesetzten Bezügen ausbezahlen zu lassen;
2. dem Hilfsarbeiter Konrad auf der hiesigen Oberamtssparkasse eine einmalige
Teuerungszulage von — " ■ 150 J6. zu verwilligen;
3. Zustimmung der Amtsversammlung zu beiden bezirksrätlichen Beschlüssen a und b
nachzusuchen.
Beschluß:
zuzustimmen.
Festsetzung ver pensionsberechtigte»» Gehalte der § 291.
Katastergeometer. Nachdem die aus der Amtskörperschaftskasse an die
Katastergeometer zu gewährenden Wartgelder gegenüber
seither um den doppelten Betrag erhöht — zu vergl.
Beschluß der Amtsversammlung vom 7. September 1918,
§ 285 Ziff. 8 — und auch deren Taggelder in derselben
Amtsversammlung - § 285 Ziff. 9 - wesentlich erhöht
worden sind, war die Neufestsetzung des pensionsberech
tigten Einkommens der Kat.-Geometer notwendig gewor
den. Zu diesem Zweck haben die letzteren zunächst je
eine Uebersicht über die für Besorgung von Kataster
arbeiten angefallenen Gebührniffe in den Jahren 1911
bis 1914 aufgestellt.
Unter Zugrundelegung eines 4- bezw. 2jährigen
Durchschnitts berechnet sich das diesbezügliche Einkommen
einschließl. des 700 bezw. 400 ^ betragenden amtskör-
perschaftl. Wartgelds
bei Katastergeometer Speth auf 4540 A
„ ‘ Baur „ 3948 A
„ „ Eberwein „ 1872 A
Nach Prüfung und Anerkennung der betreffenden
Gebühren-Nachweisung wurde vom Bezirksrat am 23. Jan.
ds. Is. — § 516 — beschlossen:
1. die pensionsberechtigten Jahreseinkommen der drei
Katastergeometer je mit Wirkung vom 1. Jan. 1919
a n auf Grund gelieferter Nachweise wie folgt neu
festzusetzen:
für Katastergeometer Speth auf 4500 A
„ „ Baur „ 3900 A
„ „ Eberwein „ 1800 A
und zu erklären, daß hieran ein Amtsaufwand nicht
in Abzug zu bringen ist,
2. Zustimmung der Amtsversammlung hiezu nachzusuchen.
Beschluß:
zuzustimmen.
Festsetzung der pensionsberechtigten Gehalte der
amtskörperschastlichen Straßenwärter.
§ 292.
Die Bezüge der amtskörperschaftlichen Straßenwär
ter wurden in der letztjährigen Amtsversammlung — oben
§ 285 Ziff. 2 — in der Weise neu geregelt, daß denselben
von: 1. April 1918 ein Arbeitstaggeld von 4 ^ 50
verwilligt wurden ist. Dadurch wird nun auch die Neu
festsetzung ihres seitherigen pensionsberechtigten Einkom
mens notwendig.
Nach der von Oberamtspfleger Lerch aufgestellten
Uebersicht beläuft sich die jährliche Belohnung für nach
stehend genannte Straßenwärter wie folgt: