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1. für Erhart, Lanpheim
bei
300 Arbeitstagen auf ...
. ... 1350
2. „ Wiest, Laupheim
desgl. ,,
. ... 1350
3. „ Kästle, Baustetten
4. „ Dodel, Schwendi
desgl. „ ...
. .. • 1350
desgl. „
. ... 1350
5. ,, Preißler, Wain
desgl. „ ...
. ... 1350
6. „ Barth, Schönebürg
bei
250 Arbeitstagen ,, ...
. ... 1125
7. „ Müller, Dietenheim
bei
200 Arbeitstagen „ ...
.... 900
8. „ Dornacher, Oberkirchberg
desgl. „ ...
.... 900
9. „ Kohn, Orsenhausen
10. „ Nieß, Rot
desgl. „ ...
.... 900
desgl. „ ...
.... 900
11. „ Ranz, Unterbalzheim
desgl. „ ...
.... 900
12. „ Brug g er, Sießen-Hörenh.
bei
150 Arbeitstagen „ ...
.... 675
Der Bezirksrat hat hierauf am 23. San. / 21. Mai
1919 — Bezirks-Rats-Protokoll §§ 515 a und 554 ■—
beschlossen:
1. die vorstehend genannten Beträge je dem vollen Betrag
nach mit Wirkung vom 1. April 1918 an ohne Abzug
eines Amtsaufwands als pensionsberechtigtes Jahres
einkommen der betr. Straßenwärter anzuerkennen,
2. Zustimmung der Amtsversammlung hiezu nachzusuchen.
Beschluß:
Zustimmung.
Neufestsetzung der Gebühren bei Desinfektionen. § 293.
Der Bezirksdesinfektor Ege in Laupheim ist mit
einem Gesuch um Gewährung einer Teuerungszulage an
die Amtskörperschaft herangetreten.
Neben Gewährung dieser Zulage sollen ihm auch
die bisher bezogenen Gebühren infolge der allgemeinen
Teuerung entsprechend erhöht werden.
Der Bezirksrat erachtete dieses Gesuch für begrün
det und beschloß:
a) am 16. April 1919, § 541:
1. die Gebühren der beiden Bezirksdesinfektoren Ege und Leimer mit Wirkung vom
1. April 1919 an in der Weise neu zu regeln, daß die Gebühr für Desinfektion
eines Zimmers von seitherigen 3 auf 5 Jfc
desgl. für jedes weitere Zimmer von 2 auf 3 „
erhöht wird; ferner sollen die Diäten im seitherigen Betrag von 3 auf tägl. 4 ,,
und die Kilometergebühr für jeden zurückgelegten Klm. von 15 auf . . . . 20
erhöht worden;
b) am 21. Mai 1919, § 546 Buchst, f :
den beiden Bezirksdesinfektoren Ege und Leimer für das Jahr 1918 eine Teue
rungszulage von je 50 ^ zu verwilligen.
Beschluß:
Zustimmung.
1 Anschließend hieran wird vorgetragen, daß das zur
Vornahme der Desinfektionen erforderliche Mittel, sogen.
HMs, bisher an die Beteiligten gegen Ersatz der An-
schasfungskosten von einem Teil derselben abgegeben wor
den sei.
In der am 16. April ds. Is. stattgefundenen Be
zirksratssitzung hat sich der Bezirksrat auf ein Vorkommnis
hin veranlaßt gesehen, die Frage zu erörtern, ob das in
Frage stehende Desinfektionsmittel auch künftig noch von
i den in Betracht kommenden Personen ersetzt verlangt
werden soll und hierauf beschlossen:
dasselbe künftig ohne Kostenersatz von den Beteiligten
zu den Desinfektionen abzugeben und dessen An-
schafstmg auf Rechnung der Amtskörperschaft zu
genehmigen.
Nach Beratung hierüber wird auf Antrag des
Mitglieds Schmid von Laupheim
ossen:
sämtliche Desinfektionskosten von jetzt an wieder ganz auf die Amtskörperschaftskasse zur
Zahlung zu übernehmen und demnach von keinem der Beteiligten mehr einen Ersatz solcher
Kosten zu verlangen.