Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Neufestsetzung d. Kraukenhaus-Aerzte-Belohnung. 
§ 294. 
Die Amtsversammlung nimmt heute Stellung zur- 
endgültigen Regelung der während des Kriegs offen ge 
lassenen Frage über: 
1. Zulassung eines III. Kassenarztes am hicfigen 
Bezirkskrankenhaus, 
2. Künftige Gehaltsregelung der Krankenhaus 
und zugleich Krankenkassen-Aerzte. 
Es wird zu Ziff. 1 vorgetragen, daß die Amtsver 
sammlung schon am 28. März 1914 — oben § 182 — 
bezw. am 10. Sept. 1917 — oben § 251 — ihre Zu 
stimmung dazu erteilt habe, daß Dr. med. Gröschel 
seine Patienten, die der Krankenkasse angehören, aus 
deren Wunsch für den Fall ihrer Aufnahme ins Bezirks 
krankenhaus, auch hernach noch weiter behandeln dürfe. 
Dieses Recht sei Dr. Gröschel bis nach Beendigung 
des Kriegs eingeräumt worden. Von besonders praktischer 
Bedeutung sei dies indeß insofern nicht geworden, als 
Dr. Gröschel die meiste Zeit während des Krieges im 
Heeresdienst gestanden habe. 
Neuerdings hat derselbe für künftig um seine Zu- 
Ilassung als Krankenkassenarzt am hies. Bezirkskrankenhaus 
nachgesucht und es haben dieses Gesuch auch eine größere 
Anzahl Arbeiter und Arbeiterinnen durch Unterschriften 
sammlung unterstützt. 
Die beiden Krankenhausärzte Dr. Bullinger und 
Dr. Funk sprechen sich aus den in ihren Eingaben näher 
dargelegten Gründen entschieden gegen die künftige Zu 
lassung eines III. Arztes am Bezirkskrankenhaus aus und 
berufen sich hiebei auf die von ihnen eingeholten gut- 
ächtlichen Aeußerungen 2er leitender Aerzte an Hospitälern 
in Stuttgart, sowie des Medizinaldirektors Dr. o. Rem- 
bold beim Medizinalkollegium daselbst. 
Auch der in dieser Angelegenheit von seiten der 
Allgem. Ortskrankenkasse eingenommene Standpunkt wird 
der Amtsversammlung zur Kenntnis gebracht. 
In der am 21. Mai ds. Is. stattgefundenen Be 
zirksratssitzung — Prot. S. 772 und ff. § 553 — wurde 
hauptsächlich über ff. Punkte eingehende Beratung ge 
pflogen : 
1. Soll die Behandlung der Krankenhausinsaßen voll 
ständig abgegrenzt werden in der Weise, daß der eine 
Arzt nur die chirurgisch zu behandelnden und der 
andere der Aerzte die innerlich Kranken zugewiesen 
erhalten soll, 
2. Soll eine ausnahmslose Zulassung von Aerzten am 
Krankenhaus gestattet und in diesem Fall einem 
Arzt die gesamte Verantwortung über den ärztlichen 
Betrieb im Krankenhaus übertragen werden, 
3. Soll es beim früheren — vor der Zulassung des 
Dr. Gröschel am Krankenhaus —- bestandenen Zustand 
auch für künftig wieder sein Bewenden haben? 
Auf Grund der in dieser Aerztefrage bisher ge 
machten Erfahrungen hat der Bezirksrat in der Sitzung 
am 21. Béai ds. Is. mit Stimmenmehrheit beschlossen: 
der Amtsversammlung vorzuschlagen, den früher 
bestehenden Zustand wieder herzustellen und demge 
mäß die bisherige Zulassung eines III. Arztes am 
hies. Bezirkskrankenhaus künftig in Wegfall kommen 
zu lassen. 
An diesen Verhandlungsgegenstand knüpfte sich eine 
längere Debatte und es hat die Amtsversammlung trotz 
mancher hiegegen sprechender Gründe mit 15 gegen 10 
Stimmen 
beschlossen: 
den Dr. med. Gröschel im Interesse der Patienten zunächst auf ein Jahr als weiteren 
— III. — Kassenarzt am hiesigen Bezirkskrankenhaus zuzulassen in derselben Weise wie 
ihm dieses Recht seither eingeräumt worden ist. 
Was sodann die Belohnungs-Regelung der 
Kraukenhaus-Aerzte anbelangt, hat sich der Bezirks 
rat in seiner Sitzung am 21. Mai d. Is. . — Prot. §547 — 
auf den Standpunkt gestellt, daß die Entlohnung der 
Krankenkassenärzte Sache der Allgem. Ortskrankenkasse 
sei. Die Bezirkskrankenhausverwaltung berühre die
	        
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