und diejenige des Oberamts-Straßenmeisters Rupf
von 250*auf 35^. ^ mit Wirkung vom 1. Jan. 1919
ab, zu 'erhöhen;
2. die Diäten und Reisekosten der oberamtl. Techniker
für auswärtige Dienstgeschäfte gleichfalls vom 1. Jan.
1919 an wie folgt zu erhöhen:
a) für den Oberamtsbaumeister:
für 1 Tag auf 8 Jt
„ Vs „ „ 6 „
,, V4 „ „ 3 „
die Uebernachtgebühr auf 5 „
b) dem Oberamtsstratzenmeister wird für die
Straßenbesichtigungen außer der Kilometergebühr
von 20 4 an Diäten pro. Tag 3 ^, ab 1. Jan.
1919, gewährt.
Beschluß:
zuzustimmen.
Autzerterminliche Gehaltsvorrückung des
Oberamtsbaumeisters Küchle.
§ 304.
Oberamtsbaumeister Küchle hat um Einweisung in
die ihm nach Maßgabe der im Dienste der Amtskörper
schaft Laupheim zugebrachten Dienstzeit zustehende Ge
haltsklasse nachgesucht, indem er davon ausgeht, daß er
schon bei seinem Dienstantritt i. J. 1915 in die Gehalts
stufe von 4000 Jk hätte eingewiesen werden sollen. Statt
dessen erfolgte die Einweisung in die Gehaltsstufe von
3 600 Jk.
Zum Ausgleich hiefür hat der Bezirksrat am 16.
April ds. Is. — Prot. S. 749, § 537 — beschlossen:
1 ■ den Oberamtsbaumeister Küchle mit Wirkung vom
1. April 1919 an in Abweichung des bestehenden
Gehaltsstatuts in die Gehaltsstufe von 4 200 ^ einzu
weifen und diesen Betrag — ohne Abzug eines Amts
aufwands — für voll pensionsberechtigt anzuerkennen.
2 • demselben gleichzeitig eine Ausgleichsnachzahlung von
400 ^ zu gewähren.
Beschluß:
Zustimmung.
Zustimmungs-Erklärungen. § 305.
Die Amtsversammlung erteilt ihre
Zustimmung
zu dem Beschluß des Bezirksrats
a ) vom 16. April 1919, § 533, betr. Gewährung eines fortlaufenden jährl. Mitgliedsbei
trags von 20 ^ an den Verein des Württ. Handwerkererholungsheims in Stuttgart
vom gleichen Tag, § 540, betr. Heftige Übernahme der durch die Anfertigung von
Ortsbaupàen den Bezirks-Gemeinden entstehenden Kosten auf die Amtskörperschast.
Mitteilungen. 306.
Oberamtspfleger Lerch teilt an der Hand einer von
ihm gefertigten Uebersicht den Umfang der seit Kriegs
beginn bis 31. März 1919 aufgewendeten Kriegsunter
stützungen mit. Darnach beläuft sich der Aufwand auf :
a) reichsgesetzliche Familienunterstützungen 3 024 208 Jk.
b) Zusatz-Unterstützungen • 7 112
o) Kriegswohlfahrtspflege 309 927 ”
d) Erwerbslosenfürsorge 28648 ''
_ zusammen —- 3 369 895 Jk.
Hieran von Staat und Reich insgesamt ersetzt 1383182
Rest unersetzt - > 1 986713 Jk
ferner auf: Kriegswochenhilfe 55486 Jk.
Rest unersetzt — > 13 033
Kriegskrankenfürsorge . 126 011 Jk
Rest unersetzt — 73 727 „
Aufwand zusammen — ; - 2 073 473
welcher mit Anlehensmitteln bestritten worden ist.
Kenntnis.
Die Amtsversammlung nimmt hievon